Ist das Königreich undemokratisch? Welche Mitbestimmungsrechte haben Staatsangehörige?

Das Königreich Deutschland ist ein demokratischer Staat. Er vereint die Formen einer direkten aufsteigenden Demokratie in der Organisationsform einer Räterepublik mit einer konstitutionellen Wahlmonarchie. Der König hat dabei lediglich eine repräsentative und beratende Funktion.
Quelle: Verfassung des KRD, Art. 3.

Im KRD gibt es deutlich mehr Mitbestimmungsrechte als derzeit in der BRD, denn das Subsidiaritätsprinzip wird in die Praxis umgesetzt.

Das heißt: Individuen, Familien und Gemeinden sind angehalten, so viel Selbstverantwortung für ihre Angelegenheiten zu übernehmen wie es ihren Kompetenzen und örtlichen Gegebenheiten entspricht. Gemeinden können sich im Prinzip auch in der BRD selbst verwalten, doch wird diese Möglichkeit nicht genutzt. Im KRD wird die Selbstverwaltung von Gemeinden gefördert.

Das Königreich Deutschland ist also demokratisch - doch auf andere Weise wie z.B. in der Bundesrepublik.
Denn so, wie Demokratie derzeit in der BRD und anderen Staaten der Welt praktiziert wird, kann sie nicht funktionieren und kann nicht das Gemeinwohl fördern.
Warum ist das so, und was ist dann mit der Demokratie im Königreich Deutschland gemeint?

Menschen sind nicht gleich, sondern haben verschiedene Fähigkeiten, Kenntnisse und mehr oder weniger ethische oder egoistische Motivationen.
Trotzdem dürfen heutzutage in der Bundesrepublik ALLE erwachsenen Menschen wählen und gewählt werden. Das Ergebnis: Wer sich am publikumswirksamsten präsentiert, wird gewählt. Und das sind derzeit offensichtlich oft Menschen, die weder die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten noch die nötige ethische Haltung mitbringen, um das Gemeinwohl zu fördern.

Im Königreich Deutschland kann sich jeder Staatsangehörige das Bürgerrecht erarbeiten, zu wählen oder gewählt zu werden. Dafür sind u.a. Kenntnisse in Recht, Geldwesen und Staatsorganisation notwendig, sowie eine ethische und verantwortungsbewusste Lebensführung. Die Rechte und Pflichten der Bürger sind in Art. 58 und 88 der Verfassung beschrieben.

Für verantwortungsvolle Positionen braucht es fähige und wissende Menschen ( die sich z.B. über die zerstörerischen Folgen des Zinsgeldsystems bewusst sind), die ethisch handeln und das Gemeinwohl fördern wollen.
Damit nur noch fähige und ethisch hoch stehende Menschen in einflussreiche Positionen kommen können, ist die Demokratie im KRD auf die beschriebene Weise gestaltet.

 

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2021 von Redaktion.

Zurück