Der König

Der König ist der Hauptverantwortliche im Königreich Deutschland. Er ist an die Verfassung gebunden und in der Lage, jede Rechtsverletzung eines Organs des Königreiches zu beenden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.

Er schützt das Reich vor Korruption, Machtmißbrauch und erhält das Prinzip, daß das Gemeinwohl vor dem reinen Eigennutz steht. Der König ist als oberster Amtsträger der Handlungsbevollmächtigte des deutschen Staatsvolkes, der Bürger und der Deme im völkerrechtlichen Rechtsverkehr des Königreiches Deutschland. Er hat ein Veto- und Kassationsrecht für völkerrechtliche Verträge.

Seine Aufgabe ist es auch, den Staatsrat zu leiten, die Minister und die von den Bürgern gewählten obersten Amtsträger einzusetzen und zu entlassen.

Der König wacht zudem über die ständige Fortentwicklung der Gesetzgebung und die Vereinfachung des Rechts. Er sorgt für eine ganzheitliche Bildung aller Staatsangehörigen, sowie für die beständige Vermehrung des Wohlstandes aller Menschen und die Weiterentwicklung aller Institutionen.


Der Oberste Souverän

Bis zur Bildung des Staatsrates und Wahl des ersten Königs übernimmt der Oberste Souverän treuhänderisch alle Aufgaben, die den Staatsgewalten durch die Verfassung übertragen sind. Er vereint Legislative, Judikative und Exekutive. Auf diese Weise wird eine Unterwanderung und mögliche Zersetzung in den verschiedenen Bereichen erschwert.

Der Oberste Souverän ist Garant und Hauptverantwortlicher für die Umsetzung der Vision des Königreiches Deutschland.

Sobald die Bürger des Königreiches Deutschland sich flächendeckend im gesamten Gebiet des Reiches neu organisiert und die Befähigung erworben haben, die Amts- und Regierungstätigkeiten angemessen auszuüben, bestimmt der Oberste Souverän den Zeitpunkt der Wahl des Königs und tritt unmittelbar vor dem Amtsantritt des Königs von seinen verfassungsmäßigen Rechten und Pflichten zurück.