Reichsstandgericht

Ziel des Reichsstandgerichtes ist es, bei besonderer Eilbedürftigkeit alle erforderlichen Maßnahmen treffen zu können, um legal eine Bedrohung für das Königreich Deutschland oder den Staatsapparat zu eliminieren, wenn die Handlung einer Person oder Personengruppe durch strafbare Handlungen den Staat in seinem Bestand oder seine Reputation gefährdet. Täter sollen ad hoc zur gerechten Verantwortung für ihre Taten gezogen werden oder an der weiteren Ausführung von Straftaten durch sofortige Maßnahmen gehindert werden.

Das Reichsstandgericht ist nur befugt, kleinere Geldstrafen zu verhängen. Sollte ein Angeklagter vor dem Standgericht für schuldig befunden werden und die gebotene Strafe das erlaubte Maß überschreiten, so ist der Angeklagte an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu überstellen.