Staatsangehörigkeit

Zu den Staatsangehörigen des Königreiches Deutschland zählen drei Stände: Staatsvolk, Staatsbürger und Deme.

Staatsvolk

Bei erfolgter Aufnahme eines Menschen in das Königreich Deutschland ist der Aufgenommene Teil des "Staatsvolkes" des Königreiches Deutschland.

Staatsbürger

Staatsbürger ist, wer eine Prüfung zum Erwerb des aktiven und passiven Wahlrechts bestanden und damit das Recht zu wählen erworben hat.

Deme

In den Stand der "Deme" kann auf Antrag erhoben werden, wer das 24. Lebensjahr vollendet und seinen ordentlichen Wohnsitz im Staatsgebiet hat, den Eid auf die Verfassung feierlich abgelegt, das aktive und passive Wahlrecht erworben, alle erforderlichen Prüfungen bestanden, mindestens eine einjährige Tätigkeit in einem öffentlichen Amt bekleidet hat und mindestens in einem Regionalrat tätig ist.


Vorteile einer Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland

Aufbau neuer Strukturen in allen Lebensbereichen

Leben in einem verschuldungsfreien Staat

Gesundheitliche Absicherung und geringe Sozialabgaben

Staatliche Hoheit über natürliche Ressourcen

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Unveräußerlichkeit der Grundrechte (Art. 45 der Verfassung)

Steuerfreiheit (Art. 79 der Verfassung)

Steuerfreie Unternehmen in einer Gemeinwohlwirtschaft

Ganzheitliche Bildung


Wie werde ich Staatsangehöriger?

Beantrage als erstes eine Staatszugehörigkeit.

Lies die Verfassung des Königreiches Deutschland.

Die Verfassung bildet die grundlegenden Regeln unseres gemeinschaftlichen Zusammenlebens ab. Durch die Prüfung möchten wir sicherstellen, daß diese wichtigen Regeln verstanden wurden. So kann jeder seine Rechte auch einfordern und für den Erhalt der Ordnung eintreten.

Begründe Deinen Wunsch, Staatsangehöriger des Königreiches Deutschland zu werden

Zunächst möchten wir von Dir wissen, weshalb Du die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland erlangen möchtest. Bitte sende dazu Deine ausführliche (!) Begründung an meldeamt@koenigreichdeutschland.org

Reiche den Antrag auf Staatsangehörigkeit ein.

Sobald Du zu Deiner Begründung eine positive Rückmeldung (...und das Antragsformular...) erhältst, kannst Du den vollständigen Antrag mit den benötigten Unterlagen an meldeamt@koenigreichdeutschland.org senden. Liegen Deine Unterlagen vollständig vor und hast Du die Gebühr entrichtet, kannst Du Dich für einen der nächsten Prüfungstermine entscheiden.

Die Gebühr beträgt 397,- E-Mark.

Diese Gebühr beinhaltet die Möglichkeit, die Videos zum Staatsangehörigkeitsseminar zu sehen, die Bearbeitung des Staatsangehörigkeitsantrages, die Aushändigung der Staatsangehörigkeits- urkunde sowie die Eintragung in das Staatsangehörigkeitsregister.

Sieh Dir das Staatsangehörigkeitsseminar an.

Diese Videos helfen Dir dabei, die Verfassung genau zu verstehen und die Fragen der Prüfung korrekt zu beantworten.

Absolviere die Staatsangehörigkeitsprüfung.

In einem repräsentativen, angenehmen Rahmen prüfen wir Dein Verständnis der Verfassung in einem Multiple-Choice-Verfahren.

Nach erfolgreicher Aufnahme wirst Du mit Deinem Vornamen und dem ersten Buchstaben Deines Familiennames ins Staatsangehörigkeitsregister eingetragen. Wahlweise kannst Du auch weitere Daten veröffentlichen lassen.

Parallel erhältst Du die Möglichkeit, eine Identitätskarte des Königreiches Deutschland zu beantragen.

Du bist nun Staatsangehöriger im Staatsvolk des Königreiches Deutschland.


Staatsangehörigkeitsseminar - Einleitung


"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt"