Welche Vorteile hat es, einen Betrieb im Königreich zu gründen? Was ist dabei zu beachten?

Im Rahmen des KRD zahlen Gemeinwohl-Unternehmer keine Steuern und sind auch frei von Überwachung und übermäßiger Bürokratie. Damit haben sie mehr Zeit für ihre Familie, ihre Gesundheit und auch für die Gemeinwohlprojekte, die ihnen am Herzen liegen.

Außerdem sind sie frei von gemeinwohlschädlichen Bestimmungen und Auflagen der Bundesrepublik – wie z.B. sinnlosen Bauverordnungen oder „Corona“-Maßnahmen. Damit haben Unternehmer in unserem Rechtsrahmen einen erweiterten Handlungsspielraum, um ihre Ideen in die Tat umzusetzen.
Die Aktivitäten des Betriebes müssen dabei der Verfassung des KRD entsprechen - also das Wohl von Mensch und Natur in den Vordergrund stellen.
Weiterhin können KRD-Unternehmer ihre Produkte und Dienstleistungen auf dem Online-Marktplatz KadaRi (Kauf das Richtige) anbieten, so ihre Sichtbarkeit erhöhen und zum Aufbau der autarken, zinsfreien Gemeinwohlwirtschaft beitragen.

Seit über 8 Jahren (Stand Februar 2021) schon gibt es Betriebe, die in der Rechtsordnung des Königreiches Deutschland agieren. Die Betriebe nutzen die stabile, zinsfreie Währung des Königreiches Deutschland (E-Mark für den digitalen Geldtransfer und in Zukunft die Neue Deutsche Mark für den Bargeldverkehr) und übergangsweise auch noch den Euro.
Wir bauen mit den Unternehmern einen euro-unabhängigen und freien Wirtschaftskreislauf auf. So erhalten wir auch in Zukunft die Freiheit für Menschen, die die Impfung und Totalüberwachung mithilfe eines Zentralbankkontos nicht annehmen wollen.

Der erste Schritt, um einen Betrieb im Rahmen des KRD zu gründen, ist, ein Unternehmerseminar zu besuchen. Diese finden etwa einmal pro Monat statt. Hier findest du die Termine.

Hier sind weitere Fragen und Antworten rund um KRD-Betriebe zu finden, sowie Interviews und Erfahrungsberichte von Unternehmern.

Zuletzt aktualisiert am 12.05.2021 von Redaktion.

Zurück