Ist das Königreich Deutschland als Staat anerkannt?
Das Königreich Deutschland braucht keine Anerkennung eines anderen Staates oder des Verwaltungsgebildes Bundesrepublik Deutschland, um ein Staat zu sein oder als solcher zu handeln. Es wurde durch Abspaltung (Sezession) völkerrechtskonform geschaffen und erfüllt alle Kriterien eines Staates. Mehr Informationen dazu gibt es hier, hier und hier.
Laut Völkerrecht ist ein Staat nicht abhängig von der Anerkennung durch andere Staaten, sondern entsteht und besteht durch die Tatsache, dass er nach den Vorgaben des Völkerrechtes entsteht und faktisch Bestand hat.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Recht auf friedliche Sezession und das Prinzip der Subsidiarität sind wichtige Pfeiler im Völkerrecht und bilden neben anderen Aspekten die Grundlage für die legale Gründung des Königreiches Deutschland.
Eine Anerkennung durch anderer Staaten wird so oder so bald erreicht werden. Erste Gespräche und Verhandlungen dazu sind schon geführt worden.
Hier und hier gibt es Informationen zu der Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten.
Zuletzt aktualisiert am 15.01.2021 von Redaktion.