Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das Königreich Deutschland gegründet?

Das Königreich Deutschland wurde am 16.9.2012 völkerrechtskonform als neuer deutscher Staat gegründet. Dabei wurden alle Mindestanforderungen gemäß der Konvention von Montevideo erfüllt. Bei dieser handelt es sich um niedergeschriebenes Völkerrecht, das sich aus dem Völkergewohnheitsrecht ergibt. Sie beschreibt die Rechte, Pflichten und Erfordernisse, welche einen Staat als solchen ausweist:

Artikel 1 der Konvention von Montevideo:
Der Staat als eine Person internationalen Rechts sollte über die folgenden Merkmale verfügen:
a) eine ständige Bevölkerung;
b) ein definiertes Territorium;
c) eine Regierung und
d) die Fähigkeit, mit den anderen Staaten in Beziehung zu treten.

Weitere völkerrechtliche Grundlagen sind hier nachzulesen.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Höherrangigkeit des Völkerrechts ausdrücklich festgehalten:

Art. 25 GG

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

Der urkundliche Nachweis für die rechtmäßige Gründung des Staates Königreich Deutschland ist die Gründungsurkunde.

Einige Menschen meinen, dass das Königreich Deutschland nicht legal auf dem Boden des Deutschen Reiches entstehen könne, da letzteres immer noch als Völkerrechtssubjekt fortbesteht. Eine Abspaltung eines Teiles des Territoriums des Deutschen Reiches ist jedoch unabhängig davon möglich und nennt sich „Sezession“.

Das Sezessionsrecht wird aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker abgeleitet. Das defensive Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht eines Staatsvolkes, über die eigene Staatsform frei zu entscheiden. Mehr Informationen und Hintergründe über das Sezessionsrecht ist hier, hier und hier zu finden.

Mit dem Territorialverwalter des Deutschen Reiches (in Form der Oberfinanzdirektion und dem Finanzministerium der BRD) wurde 2009 eine konsensuale (einvernehmliche) unechte Sezession ausgehandelt und 2012 durch die Staatsgründung bewirkt.

„Unechte Sezession“ bedeutet die Beseitigung eines völkerrechtswidrigen Territorialstatus, mit dem Ziel, den völkerrechtskonformen Zustand wiederherzustellen. Wie letzteres geschehen kann, ist hier beschrieben.

 

Zuletzt aktualisiert am 14.04.2021 von Redaktion.

Zurück