Was bedeutet die Staatszu- oder -angehörigkeit beim Königreich Deutschland und was ändert sich dadurch für mich?

Die Staatszugehörigkeit ist vergleichbar mit einer Vereinsmitgliedschaft in einem nicht eingetragenen Verein: Du bringst damit dein Bekenntnis zur Verfassung und deine Unterstützung unserer Vision zum Ausdruck. Außerdem hast du damit die Möglichkeit, an unseren Veranstaltungen teilzunehmen oder ein Einzelunternehmen im Rahmen des KRD zu gründen.

Erst wenn du die Staatsangehörigkeit mit einer Prüfung erlangst, gehörst du zum Staatsvolk.

Deine Staatszugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit zum Königreich Deutschland melden wir an keine Stelle der BRD. Du kannst auch weiterhin auf dem Gebiet der BRD leben oder in einem anderen Land. Doppelte Staatsangehörigkeit ist kein Problem.

Eine Staatszugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit alleine beendet NICHT deine Mitgliedschaft in der BRD oder deinen Status als Person.
Um diesen Status zu verändern, musst du die entsprechenden Verträge aktiv kündigen.
Wer mit dem alten System verbunden ist – z.B. durch Personalausweis, Wohnhaft, Kindergeld, angemeldetes KFZ, Kinder in einer BRD-Schule, Arbeitslosengeld etc., ist weiter Mitglied in der BRD und untersteht deren Verwaltung.

Ob für dich in einer bestimmten Situation die Rechtsordnung der BRD oder die des Königreiches (KRD) gilt, hängt davon ab, mit wem du zu tun hast und wo du dich befindest.

Man kann drei Fälle unterscheiden:

1.: KRD und BRD auf dem Verwaltungsgebiet der BRD
Bei Interaktionen zwischen einem An- oder Zugehörigen des Königreiches Deutschland und einem Mitglied der BRD gilt das Territorialprinzip: In diesem Fall ist die BRD vorrangig zuständig.

2.: KRD und KRD auf dem Verwaltungsgebiet der BRD

Bei Interaktionen zwischen zwei An- oder Zugehörigen des KRD ist die Ordnung des Königreiches Deutschland vorrangig. Erst wenn der Rechtsweg im KRD erschöpft ist, wäre theoretisch die Anrufung eines Gerichtes in der BRD möglich.

3.: KRD und KRD auf dem Staatsgebiet des KRD

Für jeden, der sich in der BRD abgemeldet, die Staatsan- oder -zugehörigkeit zum Königreich Deutschland besitzt und seinen Wohnsitz auf dem Gebiet des KRD hat, ist die Rechteordnung des KRD als einzige gültig, wenn er ausschließlich mit Staatsan- und -zugehörigen des KRD interagiert. Die BRD hat dann keinerlei Berührungspunkte.

Das Staatsgebiet des Königreiches Deutschland liegt bei Wittenberg. Dort lebt und arbeitet bisher nur die Kerngemeinschaft, die den Aufbau der Strukturen des KRD aktiv vorantreibt. Das Staatsgebiet des Königreiches kann durch Kauf oder Zustiftung von Grundstücken wachsen - zum Beispiel für die Gründung von Dorfprojekten - sowie durch den Übertritt von Gemeinden oder Landkreisen in den Rechtskreis des KRD.

Zuletzt aktualisiert am 31.05.2021 von Redaktion.

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