Will das Königreich Deutschland einen Friedensvertrag?
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde kein gültiger Friedensvertrag zwischen der BRD und den Siegermächten abgeschlossen.
Vertreter der BRD können auch keinen Friedensvertrag abschließen – das könnte nur ein Staat, genauer gesagt der Staat, der am zweiten Weltkrieg beteiligt war (das Deutsche Reich) oder dessen Rechtsnachfolger. Die genauen Zusammenhänge sind z.B. im Buch „Steuerrecht ungültig?“ von Matthias Pauqué und Thomas Hoffmann zusammengefasst, oder auch im Buch „Mein Besuch in einer besseren Welt“ vom letzteren Autor.
Das Königreich Deutschland kann derzeit auch keinen Friedensvertrag abschließen, da es keinen Krieg führte oder führen wird. Es kann dies aber leisten, wenn es die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches in Anspruch nimmt. Das kann geschehen, wenn das deutsche Volk sich freiwillig dafür entscheidet, die Verfassung und Strukturen des Königreiches Deutschland flächendeckend zu übernehmen.
Damit dies geschehen kann, schaffen wir institutionelle Organe und Sozialsysteme, die sich am Gemeinwohl orientieren, sowie eine Organisationsstruktur, um staatliches Handeln rechtswirksam ausüben zu können.
Wenn andere Nationen die Vorteile für sich selbst erkennen und ein Eigeninteresse an der Wiederherstellung des Deutschen Reiches haben, können Verhandlungen dazu geführt werden.
Sobald diese weitestgehend abgeschlossen sind, kann die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches in Anspruch genommen werden. Dann wäre die rechtliche Grundlage geschaffen, um einen Friedensvertrag abzuschließen.
- Hier gibt es die Verfassung des KRD als Buch und kostenfrei als PDF.
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Zuletzt aktualisiert am 19.05.2021 von Redaktion.