Die BRD - ein Rechtsstaat?
Art. 103 des Grundgesetzes legt fest, daß jemand nur einmal wegen derselben Tat bestraft werden darf. Der Tatvorwurf lautet hier immer gleich:
"Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Der Art. 103 des Grundgesetzes ist wohl auf die üblichen Sklaven, die sich in der Ordnung der Bundesrepublik befinden, anzuwenden, nicht aber auf souveräne Menschen?
Von Peter und seinem Tun sieht man sich scheinbar so bedroht, daß man ihn auf "Teufel komm raus" einzubuchten gedenkt. Aber wie immer freut sich Peter schon auf die zahlreichen Gerichtsverhandlungen. Innerhalb von nur drei Wochen sind an drei unterschiedlichen Verhandlungsorten schon mindestens 4 Termine festgesetzt. Es werden aber sicher mehr werden, denn an einem Tage ist das, was Peter mit den Gerichten anstellen wird, nicht abzuarbeiten. Wie immer wird es wohl wieder "sehr quälend" für die Richter werden, wie schon ein Pressesprecher des Amtsgerichtes Wittenberg gegenüber der Sächsischen Zeitung äußerte.
Folgende Termine stehen schon fest:
Mittwoch, 24. Februar | AG Dessau-Rosslau |
Donnerstag, 25. Februar | AG Wittenberg |
Dienstag, 15. März | AG Hof |
Mittwoch, 16. März | AG Dessau-Rosslau |
Man darf also gespannt sein. Peter ist bei den Verhandlungen wie immer ganz entspannt und meint dazu:
"Jeder Versuch, Uns klein zu machen, wird scheitern. Wir werden nicht aufhören, für die Freiheit zu kämpfen. Wir können und werden immer nur so handeln, wie Wir das für richtig halten."