Peter unschuldig in U-Haft - die große Artikelserie!

5. Die erfundene Kapitalveruntreuung & der Trick mit der Buchhaltung

Wie so oft in der Vergangenheit wussten sich die kriminellen Teile innerhalb der BRD-Strukturen nicht anders zu helfen als ihre (oftmals unwissenden) Handlanger für fragwürdige Aktionen zu benutzen. Dies taten sie, indem sie erfundene Vorwürfe konstruierten und illegale Täuschungsmanöver als "Grundlage" ihrer zerstörerischen Handlungen gegen das Königreich Deutschland verwendeten. Im vorliegenden Fall zeigt sich dies unteranderem auch im Beschluß vom 23.06.2016.

An dem aus unserer Sicht seit Jahren absurden Vorwurf der "unerlaubten Bankgeschäfte" konnte man nicht mehr festhalten. Es offenbarte sich damit die Absurdität der BaFin und ihrer Vorwürfe. Seit Jahren hat diese Peter mit Vorwürfen und Millionen an Zwangsgeldern versucht unter Druck zu setzen und jetzt stellt sich Stück für Stück heraus, daß Peter niemals etwas unrechtes getan hat.

So wie wir immer gesagt haben...


Es wurde folgendes festgestellt:

„Mit Bankgeschäften hatte das, was der Angeklagte in seiner Kooperationskasse betrieben hat, auch nicht in Ansätzen etwas zu tun.“

Zitat aus dem Haftprüfungsbeschluss vom 23.06.2016 (S.10 1. Abs.1), Landgericht Halle



Man wollte jedoch immer noch in 27 Fällen „gewerbsmäßige Veruntreuung“ erkennen und unterstellte eine Vermögensgefährdung der „Anleger“-Gelder. Zum einen wollten die Richter nicht die Werthaltigkeit der Investitionen erkennen, zum anderen zauberten sie auch noch die Behauptung aus dem Hut, daß es schon ausreiche, eine „unordentliche Buchführung“ zu haben, was das Vermögen der „Anleger“ gefährden würde.

Zudem unterstellten sie den Anlegern, daß diese ja den Kapitalerhalt und die Einlage in stabile Sachwerte gewünscht hätten - selbstverständlich ohne auch nur einen der „Anleger“ zu befragen oder befragt zu haben. Zudem unterstellten sie fehlerhaft, daß Peter sogar selbst behauptet habe, daß sich die „Anleger“ wegen der Zypernkrise an ihn gewendet hätten. Damals hatten die Banken auf Zypern den Kontoinhabern einfach mal 70% der Guthaben entschädigungslos gestrichen. Peter hatte aber ausgesagt, daß er deshalb die Gelder vom Postbankkonto abgehoben habe, damit mit den Geldern der Kapitalüberlasser nicht ähnliches wie in Zypern geschehe. So wurden Aussagen einfach umgedeutet und so neue Tatverdachtsmomente erfunden.

Da das aber alles allein „zu dünn“ erschien, führte man wieder die angeblich fehlende Buchhaltung an. Daß diese aber von der BaFin und von der ohne Durchsuchungsbeschluß anwesenden Steuerfahndung am 25.04.2013 entwendet wurde, dazu wird nichts ausgesagt! Was alles gestohlen worden ist, das läßt sich nicht mehr sagen, schließlich sind ja die „Beschlagnahmelisten“ der Razzia „außer Kontrolle geraten“, sprich „verloren gegangen“. Damit verlangt man nun von Peter, daß er seine Unschuld mit den Unterlagen beweisen soll, die eine Räuberbande ihm am 25.04.2013 ( erste Razzia) ohne Durchsuchungsbeschluß und Befugnis entwendet hat und die dann auch noch durch selbige verloren gegangen sind. Das alles ist aber auch aktenkundig.

Ist das ein Rechtsstaat?

Das Sicherungsprotokoll vom 25.04.2013 ist derzeit nicht verfügbar, da die entsprechenden Akten bei der BaFin außer Kontrolle geraten sind (Bd. III Bl. 180 d. A.)

Zitat aus der Anklageschrift vom 02.06.2016 (S.8 ganz unten), Landgericht Halle



Auch wird wieder ohne vorherige Befragung behauptet, daß der Angeschuldigte die Raten ja hätte vollständig bezahlen können, habe er doch genügend Geld abgehoben - 1,3 Millionen Euro. Daß Peter aber wieder 250.000 Euro eingezahlt hatte, das will das Gericht wohl nicht hören und auch nicht aus den Belegen zur Kenntnis nehmen. Auch, daß der Zeuge Jaschke bestätigte, daß Peter Geld in seine Kasse zurücklegte, um Gelder an die Gemeinschaftsmitglieder für deren Lebensunterhalt auszahlen zu können, wollen die Richter weiter ignorieren. Wie sollte man sonst wohl auch die Befürchtung einer hohen Haftstrafe konstruieren und daraus wiederum die Fluchtgefahr herleiten können. Es wurde nochmals zum Besten gegeben, daß die ausgezahlten Gelder an die Gemeinschaftsmitglieder ja keine Investition in stabile Sachwerte sei (Letzter Absatz, Punkt 2 (b) im Beschluß vom 23.06.2016).

Die Richter wissen wohl nicht, daß Sachwerte durch der Hände Arbeit von Menschen geschaffen werden. Vielleicht liegt es ja daran, daß durch die Arbeit der Richter keine Sachwerte geschaffen, sondern hauptsächlich vernichtet werden. Fluchtgefahr wollte man wohl noch mit dem fehlenden Respekt vor der Bundesrepublik Deutschland begründen und der fadenscheinigen Behauptung, daß sich Peter einem öffentlichen Prozeß entziehen wolle. Das steht jedoch Behauptungen einiger Systemunterstützer der BRD entgegen, die sogar von den „Gerichtsfestspielen des Königs“ reden. Als ob sich Peter einem Prozeß entziehen will! Man will wohl nur seine Verteidigungsfähigkeit herabsetzen oder mal wieder einen Anwalt unter Druck setzen, der ihn dann verraten solle? Das wäre ja nicht das erste Mal.


Die ganzen Jahre war Peter immer für uns da und hat mit und für uns die Vision eines Gemeinwohlstaates vorangebracht!
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