Eidesstattliche Versicherung
Die BaFin begründet ihr Eingreifen unter anderem damit, alle Vertragspartner bzgl. ihre Überlassungen rückabwickeln zu wollen. Es ist aber zu erkennen, dass hierbei nicht viel bei unseren Vertragspartnern angekommen ist. Die einzigen die Gelder wieder augezahlt hatten war die Kooperationskasse und die Reichsbank. Obwohl sie vorgeben es vorzuhaben, hat die Justiz und die sogenannten "Behörden" der BRiD scheinbar noch keine einzige Bitte um Auszahlung bedint obwohl sie sich im Rahmen der Razzien viele Wertgegenstände Silber, und Bargeld im Wert von vielen hunderttausenden Euros angeeignet haben.
Weil wir das unbedingt verhindern wollen, brauchen wir eure sofortige Unterstützung: Gebt schnellstmöglich eine eidesstattliche Versicherung ab, mit der ihr versichert, dass die BaFin eindeutig gegen eure Interessen handelt.
Nutzt bitte das nachfolgende Formular und schickt es zu uns zurück. Wir werden diese dann gesammelt an die BaFin und den Abwickler weiterleiten.
Eidesstattliche Versicherung
Sendet uns Eure Eidesstattliche Versicherung an:
Postanschrift:
Königreich Deutschland
Heuweg 16
06886 Lutherstadt Wittenberg
Es überrascht uns selbst, doch offensichtlich wird das Engagement von 25 vor Ort in Wittenberg und ca. 650 deutschlandweit tätigen Mitgliedern des Königreichs Deutschland von der "Ordnungs"-Macht BRD als enorm bedrohlich eingestuft. In einer Zeit, in der nur 700 nach Souveränität strebende Menschen derart fragwürdige Reaktionen auslösen – die Lebensgrundlage dieser Menschen zerstörend – sollte sich jeder die Frage stellen: Ist unsere Zukunft wirklich alternativlos und sicher?
Dabei verfolgt Peter stets das Ziel, eine Alternative so aufzubauen, daß sie auch nach der bestehenden Rechtsordnung den Gesetzen nicht widerspricht.
Neben vielen weiteren gemeinnützigen Strukturen und Projekten gründete er die "Kooperationskasse", die rechtlich so ausgestaltet wurde, daß die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erklärte, nicht zuständig zu sein. Diese Kooperationskasse diente zum Aufbau eines alternativen Geldsystems und bot Unterstützern die Möglichkeit, die gemeinnützigen Projekte finanziell zu fördern. Dafür haben die Geldgeber ausdrücklich ihren Willen erklärt und unterschrieben, daß sie keinen unbedingten Anspruch auf Rückzahlung der Gelder haben. Eine Rückzahlung würde nur in dem Maße erfolgen, daß dadurch der Aufbau der gemeinnützigen Projekte nicht gefährdet würde.
Auszug aus dem Kapitalüberlassungsvertrag
Verwendungszweck:
Insolvenz-verhindernde Funktion:
Nachdem das Königreich Deutschland gegründet wurde, entschied sich die BaFin aber dann plötzlich doch anders und behauptete ohne rechtliche Grundlage, doch für die Kooperationskasse zuständig zu sein.
Um die gemeinnützigen Tätigkeiten zu verhindern, erhob die BaFin gigantische Zwangsgelder. Ohne rechtliche Grundlage oder irgendein Gerichtsurteil entschied sich die BaFin, die Zwangsgelder einzutreiben, und beteiligte sich gemeinsam mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll und der Steuerfahndung an mehreren großangelegten Razzien. Hierbei wurden erhebliche materielle und finanzielle Mittel entwendet, großer Sachschaden an den Objekten angerichtet und auch im Nachgang durch die Sperrung von Bankkonten und negativer Medienpropaganda versucht, die Projekte in den Ruin zu treiben.
Erst durch diese Maßnahmen der BRiD-Behörden entstand ein Schaden bei den Geldgebern, welche ihre finanziellen Mittel für den Aufbau gemeinnütziger Strukturen hergaben.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll Peter über 1,3 Milionen Euro veruntreut haben. Die offensichtliche Tatsache, daß diese Gelder in den Aufbau von eigenwirtschaftlichen Betrieben, Sachwerten und zum großen Teil in den Erwerb von Immobilien, für die weitere Schaffung neuer Strukturen, investiert wurden, will die Staatsanwaltschaft nicht wahrhaben.
Im Artikel "Wo ist das Geld geblieben?" findest Du weitere Informationen zu den gemeinwohlfördernden Investitionen.
Da dem bestehenden destruktiven internationalen Bankensystem nicht zu trauten war, wurde das Geld in bar verwaltet. So wurden die Bezahlungen der Immobilien, der Arbeitsmaterialien und der Mitarbeiter (in Form von geringen Aufwandsentschädigungen und "mildtätigen Gaben") auch bar durchgeführt.
Für Peters Freilassung will das Gericht nun Quittungen und Belege haben.
Die BaFin und die sog. Behörden entwendeten diese Nachweise allerdings im Rahmen ihrer vielen Razzien.
Und jetzt wurde auch noch festgestellt, daß diese Dokumente bei der BaFin "außer Kontrolle geraten" sind.
"Außer Kontrolle geraten" bedeutet allerdings nichts anderes, als daß die BaFin die Dokumente hatte, sie jetzt allerdings nicht mehr finden kann oder will oder vielleicht sogar absichtlich vernichtet hat.
Heißt das jetzt, daß die BaFin inkompetent ist? Oder bedeutet es, daß die BaFin versucht, sich durch illegale Verdunklung der Tatsachen aus der Affäre zu winden? Vielleicht sind die Dokutmente auch bei der Steuerfahndung, die nachgewiesenermaßen illegal bei der 1. Razzia am 25.04.2013 mitgemacht hat.
Will die Justiz der BRiD Peter um jeden Preis in Untersuchungshaft halten? Ähnlichkeiten zum Fall Gustl Mollath sind zu erkennen. Dieser war unschuldigerweise 5 Jahre eingesperrt und ist dann, begleitet von einem riesigen Medienrummel, wieder freigekommen. Peters Unschuld ist allerdings noch viel offensichtlicher.
Dennoch hat das Landgericht heute (23.06.16) über den Haftprüfungsantrag entschieden und hält Peter weiter mit fadenscheinigen Argumenten fest.
Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Kehl, über den Beschluß des Landgerichts:
"Wir werden sofort Rechtsmittel einlegen! Der Beschluß des Gerichts ist grottig. Das Gericht geht von einer Tatsachenbasis aus, die inhaltlich falsch und unzutreffend ist. Das Gericht hat nun die Staatsanwaltschaft angewiesen, die Nachermittlungen bis zum 7. August 2016 abzuschließen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum aufgrund der unzureichenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dieser Fehler auf dem Rücken von Peter ausgetragen wird."
Sicher ist, daß Peter draußen viel mehr für das Allgemeinwohl bewirken kann als drinnen.