Das Urteil - Einblicke und Hintergründe

Anlässlich des Urteils hier nun eine Sonderausgabe von KRD-Aktuell. In dieser richten die beiden Staatsmänner Martin von Schulz und Benjamin von Michaelis das Wort an Euch.
Infobox

Das Königreich Deutschland ist ein junger Staat, der vor viereinhalb Jahren gegründet wurde und inzwischen über 1000 Menschen zu seinem Staatsvolk zählt.
Im Königreich werden durch empirische Forschung neue staatliche Strukturen aufgebaut, die eine Alternative zum bisherigen System bieten: Ein fortschrittliches Bildungs- und Forschungswesen, Sozial- und Gesundheitswesen, wahrhafte Medien und ein zinsfreies Finanzwesen. Die in der Verfassung des Königreiches Deutschland erklärte Vision ist der Gemeinwohlstaat, der den Menschen dient.


Im Juni letzten Jahres wurde das Staatsoberhaupt des Königreiches Deutschland, Peter I., in Untersuchungshaft genommen. „Verdacht auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und Veruntreuung von Anlegergeldern“ lauteten die Anklagepunkte vonseiten der BRD-Staatsanwaltschaft. Da man Peter I. zusätzlich Flucht- und Verdunkelungsgefahr unterstellte, hält man ihn bis heute in Untersuchungshaft.

Der Prozeßauftakt wurde im Oktober des letzten Jahres gegeben. An insgesamt 23 Tagen fand die Verhandlung im Landgericht Halle statt.
Mehr als 50 Zeugen sagten aus, davon allein 34 der Kapitalüberlasser, auch die Bediensteten der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), der Staatsanwaltschaft Dessau, Bilanzbuchhalter, Finanzbeamte und Steuerfahnder. Sie alle lieferten Beweise für die Haltlosigkeit der Anklage.
Am 02.03.2017 verlas Herr Dr. Langer sein Gutachten über die Psyche von Peter und attestierte eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, wenngleich er ihn für schuldfähig befand. Daß es sich hierbei nur um eine Ferndiagnose unter Vorbehalt handelt, räumte der Psychiater selbst ein, da er weder ein persönliches Gespräch mit Peter noch mit dessen Angehörigen geführt hat. So stützte sich seine Vermutung für das Vorliegen einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung vor allem auf Beiträge von und über Peter, die im Internet zu finden sind.

Du willst das Königreich Deutschland unterstützen? Dann findest du am Ende der Seite mehr Informationen.

Am 15.03.2017 wurde das Urteil verlesen. Richterin Mertens sprach Peter im Sinne der Anklage schuldig, obwohl sie gleichzeitig in ihrer Rede erneut Dokumente und Zeugenaussagen, die den Angeklagten eindeutig entlasten, erwähnte. Hier wären beispielsweise die Kapitalüberlassungsverträge zu nennen, aus denen ganz klar hervorgeht, daß nur bedingt Ansprüche auf Rückzahlungen erhoben werden können und es sich somit keineswegs um Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) handelt, die unerlaubt betrieben wurden. Aber auch die Kapitalüberlasser haben mit ihren Zeugenaussagen bewiesen, daß die unterstellte Veruntreuung von Geldern nicht stattgefunden hat. Daher gibt es im Verfahren keine Nebenkläger – niemand wurde geschädigt.
Die Richterin jedoch nahm die Dokumente und Aussagen zum Anlass, sie willkürlich umzuinterpretieren. So behauptete sie etwa, die Nachrangabrede (aus den Kapitalüberlassungsverträgen) zitierend, die Kapitaüberlassungsverträge seien in so einer komplizierten juristischen Sprache verfasst, man könne von einem Normalbürger wohl kaum erwarten, daß er diese verstehen solle. Vielmehr seien die „Anleger“, wie die Richterin die Kapitalüberlasser titulierte, durch die zitierte Klausel getäuscht worden und hätten nichts vom „Verlust“ ihrer Gelder geahnt.

Informationen zur Nachrangabrede

Peter folgte stets dem Ziel, eine Alternative so aufzubauen, daß sie auch nach der bestehenden Rechtsordnung den Gesetzen nicht widerspricht.

Neben vielen weiteren gemeinnützigen Strukturen und Projekten gründete er die "Kooperationskasse", die rechtlich so ausgestaltet wurde, daß die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erklärte, nicht zuständig zu sein. Diese Kooperationskasse diente zum Aufbau eines alternativen Geldsystems und bot Unterstützern die Möglichkeit, die gemeinnützigen Projekte finanziell zu fördern. Dafür haben die Kapitalüberlasser (KÜ) ausdrücklich ihren Willen erklärt und unterschrieben, daß sie keinen unbedingten Anspruch auf Rückzahlung der Gelder haben. Eine Rückzahlung würde nur in dem Maße erfolgen, daß dadurch der Aufbau der gemeinnützigen Projekte des Kapitalempfängers (KE) nicht gefährdet würde.

Auszug aus dem Kapitalüberlassungsvertrag
Verwendungszweck:Verwendung der finanziellen Mittel

Nachrangbestimmung:

Dieser Behauptung der Richterin haben die Kapitalüberlasser jedoch in ihren Zeugenaussagen deutlich widersprochen, sie hätten im Gegenteil mit ihren Überlassungen bewusst den Aufbau gemeinwohlstaatlicher Strukturen gefördert und mit ihren Geldern beispielsweise Liegenschaften und Betriebe finanziert, deren Abwürfe wiederum in gemeinwohlwirtschaftliche Projekte geflossen sind. Somit wurde durch die Überlassungen ein Mehrwert erzeugt.
Weiter führte die Richterin aus, es hätten sich deshalb keine der sogenannten Anleger beschwert, da diese womöglich immer noch in dem Glauben gehalten würden, ihr Geld sei sicher „angelegt“ und könne irgendwann zurückgezahlt werden - der Tatbestand der Veruntreuung sei jedenfalls erfüllt.

Daß erst durch die illegale Vorgehensweise der BRD-Behörden, vornehmlich der BaFin im Zusammenhang mit den Razzien (Youtube) – nicht etwa durch das Königreich Deutschland oder unser Staatsoberhaupt – Investitionen der Kapitalüberlasser zunichte gemacht wurden, ignorierte die Richterin während der gesamten Verhandlung und berücksichtigte diesen Sachverhalt somit auch nicht in ihrem Urteil.

Wie Prozessbeobachter die Urteilssprechung wahrgenommen haben, siehst Du hier:

Es heißt „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (GG, Art. 3 (1)). 
Und so sollte doch auch ein Mensch wie Peter I., der sein Leben offenkundig dem Gemeinwohl verschrieben hat und sich für die Schaffung eines unabhängigen, zinsfreien Finanzwesens einsetzt, fair behandelt werden. Das Gerichtsurteil aber verkehrt die Beweise und auch die Zeugenaussagen der Kapitalüberlasser völlig, sodaß sich jeder einmal mehr die Frage stellen kann, ob dieses Urteil wirklich nach den "rechtsstaatlichen" Grundsätzen der bundesrepublikanischen Ordnung entschieden worden ist: Drei Jahre und acht Monate soll unser Staatsoberhaupt hinter Gittern verbüßen – für etwas, das er nicht getan hat.

Der Umgang mit Peter I., insbesondere während dieses "Gerichtsprozeßes", ist bezeichnend für die bundesrepublikanische Ordnung. Der sogenannte „Rechtsstaat“ hat ihn ohne haltbare juristische Grundlage ein Dreivierteljahr lang in Untersuchungshaft gefangen gehalten, unter absolut fragwürdigen Haftbedingungen: So ist Peter in der Justizvollzugsanstalt Halle bis zu 22 Stunden am Tag in seiner Zelle eingeschlossen, was an Isolationshaft grenzt.

Die staatlichen „Qualitätsmedien“ sind längst gleichgeschaltet und es fand eine Vorverurteilung durch diese statt, also kann von sachlicher Berichterstattung nicht die Rede sein.
Ohne gerichtliche Grundlage wurden bei den Razzien Großteile der Sachwerte vor Ort durch Mitarbeiter der BaFin entwendet, mutwillig zerstört, billig veräußert, achtlos verschrottet... – kurz: Es wurde ein immenser Schaden angerichtet und die Gewaltenteilung war hier nicht gegeben.


Erst auf Weisung der BaFin hin hat die Staatsanwaltschaft die Anklage erhoben. Das Königreich Deutschland und Peter waren aber zu keiner Zeit in unerlaubte Bankgeschäfte verwickelt. Vielmehr wurden, völlig friedlich und zudem in Übereinstimmung mit den Gesetzen der BRD, Strukturen geschaffen, die eine Alternative zum bisherigen System bieten, ohne die Ordnung desselben zu bedrohen. Die BaFin hat hier mit ihrem Eingreifen ganz klar ihren Zuständigkeitsbereich überschritten und eigenmächtig und willkürlich gehandelt und damit selbst ganz offensichtlich gegen die gesetzlichen Auflagen der BRD verstoßen.
Wenn die Richterin jemanden widerrechtlich verurteilt, es veranlasst, jemanden, an dessen Unschuld keinerlei Zweifel besteht, seiner Freiheit zu berauben, wenn alle Kontrollinstanzen versagen, wenn im Gericht ganz offiziell und schamlos mit dem Grundgesetz gebrochen wird, dann erinnert uns das an Zeiten in der deutschen Geschichte, von denen wir doch alle meinten, sie hinter uns gelassen zu haben.

Wir akzeptieren das Urteil in seiner jetzigen Form nicht, und Peter wird in Revision gehen, an den Bundesgerichtshof als nächsthöhere Instanz.
An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, daß Peter I. nicht als Privatperson vor Gericht steht. Er vertritt die Interessen von tausenden Menschen, setzt sich selbstlos für das Gemeinwohl ein. Wir stehen hinter ihm und unterstützen ihn, wo wir nur können.


Auf das volle Urteil können wir an dieser Stelle noch nicht eingehen, da dieses derzeit erst in schriftliche Form gebracht wird. Das Gericht hat dafür zwölf Wochen Zeit. 
Wir werden das Urteil dann in einem separaten Artikel veröffentlichen und Bezug auf die einzelnen Punkte nehmen. Wer aktuelle Informationen dazu wünscht, kann sich gern in den KRD-Neuigkeitenverteiler eintragen.

Auch eine Stellungnahme unsererseits zur Darstellung des Verfahrens in den Massenmedien steht noch aus.

Ebenfalls wird in nächster Zeit ein Artikel erscheinen, der Herrn Langers psychiatrische Einschätzung von Peter beleuchtet.

Eine Übersicht zum gesamten Verfahren, in der alle Zeugenaussagen, Einlassungen von Peter sowie Prozeßbeobachtungen und entsprechende Artikel aufgelistet sind, ist in Arbeit und wird veröffentlicht und weiter vervollständigt.

Es sind weitere Videos geplant, wie z.B. ein Interview mit den Kapitalüberlassern.

Wir danken all unseren Unterstützern, die uns auch während des Verfahrens die Treue halten, und zählen auf Euch! Ihr macht es möglich, daß es weiter geht!

Du willst aktiv werden, dann klick hier:

Hier kannst Du unsere Vision stärken durch die kostenfreie Staatszugehörigkeit!

Hier findest Du alles rund ums Mitmachen!

Hier kannst Du für dich durch Spenden an den Projekten und den Gerichtsverfahren beteiligen.

Hier erfährst Du mehr zu der Möglichkeit eine Firma in unserer Gemeinwohlwirtschaft zu gründen.

Hier erfährst Du mehr über unsere Vision der freien Gemeinden der Zukunft.

 


"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt"