Einlassung: Einschätzung des Psychiaters

Im Zuge der derzeitigen Verhandlung am Landgericht in Halle hat Peter die Möglichkeit nach §257 StPO Einlassungen zum Verfahren zu machen. Dies kann genutzt werden um weiterführende Erklärungen zum Sachverhalt zu geben. z.B. zu Zeugenaussagen, Aussagen der Richter, in das Verfahren eingeführte Beweismittel, etc.

Peter hat diese Einlassung mündlich vorgetragen, wir haben diesen Vortrag, parallel von mehreren geübten Protokollanten, schriftlich aufgezeichnet. Natürlich haben wir auf eine möglichst hohe Übereinstimmung mit Peters Wortlaut geachtet.


Einlassung: Einschätzung des Dr. Langer...

...und Einlassung zu den Gründen für den Weggang einiger Verantwortungsträger

Was bedeutete genau die Hilfestellung von 1-10 und was war eine „Null“, wie es Frau Geyer nannte? Was waren Ja-Sager für mich? Wie kam es zum Auszug der Frau Weidenhaun und des Herrn Stöckel?

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