Einlassung zum Thema "Buchhaltung"

Im Zuge der derzeitigen Verhandlung am Landgericht in Halle hat Peter die Möglichkeit nach §257 StPO Einlassungen zum Verfahren zu machen. Dies kann genutzt werden um weiterführende Erklärungen zum Sachverhalt zu geben. z.B. zu Zeugenaussagen, Aussagen der Richter, in das Verfahren eingeführte Beweismittel, etc.

Peter hat diese Einlassung mündlich vorgetragen, wir haben diesen Vortrag, parallel von mehreren geübten Protokollanten, schriftlich aufgezeichnet. Natürlich haben wir auf eine möglichst hohe Übereinstimmung mit Peters Wortlaut geachtet.


Einlassung zum Thema „Buchhaltung“

Als Voraussetzung für die Buchhaltung wurden sämtliche Belege für Ausgaben gesammelt und geordnet. Die  Kassenbücher wurden physisch und digital geführt, in denen die Einnahmen und Ausgaben eingetragen worden sind. Für die Kooperationskasse und in anderen Zweckbetrieben wurden zudem physische und elektronische Listen geführt, aus welchen jederzeit der Bestand ersichtlich war. Beispielsweise wurde in der Kooperationskasse eine Gesamtliste geführt, in welcher jede Bewegung des Geldes gebucht wurde. Jeder Buchung ist genau zu entnehmen, welchen Kapitalüberlasser sie betraf und ob es sich um eine Einnahme oder Ausgabe von Geldern handelte. Zudem ist die Bezeichnung des Sparbuches aufgenommen worden. Diese Gesamtliste wurde von Anfang an in der Kooperationskasse geführt. Aus dieser Gesamtliste ist jederzeit zu entnehmen, welcher aktuelle Bestand in der Kooperationskasse vorhanden ist. Zudem ist zu entnehmen, welche Einnahmen und Ausgaben in dem jeweiligen Jahr getätigt wurden. Diese Gesamtliste liegt vor und wird dem Gericht übergeben. Diese Gesamtliste war für die Buchhaltung und spätere Anfertigung von Jahresabschlüssen notwendig. Mit den Kassenbüchern, der Gesamtliste der Kooperationskasse und den gesammelten Belegen für Ausgaben und Einnahmen, welche weder in der Kooperationskasse verzeichnet wurde, noch mangels Zurechenbarkeit in Kassenbücher eingetragen wurden, konnte eine Buchhaltung erstellt werden. Ich habe für sämtliche Ausgaben, welche ich getätigt habe und welche nicht in die Kassenbücher eingetragen wurden, die Belege gesammelt. Einige davon sind in der Ermittlungsakte vorhanden. Diese gesammelten Belege habe ich auch in die Buchhaltung gegeben. Es konnte für jeden bei Einsicht in die Unterlagen nachvollzogen werden, wie die Gelder verwendet worden sind und insbesondere wo die Gelder gelandet sind, welche ich von der Bank abgehoben habe. Mithilfe dieser Unterlagen sind Jahresabschlüsse erstellt worden. Für die Jahre 2009 und 2010 sind die Abschlüsse für NeuDeutschland vom Steuerberater erstellt worden. Diese können vorgelegt werden. Solche entsprechenden Jahresabschlüsse sollten auch für die Jahre 2011 und 2012 erstellt werden.
 
Es gab also bereits eine ordentliche Buchhaltung in allen Bereichen. Diese sollte vereinfacht werden, insbesondere damit ein Steuerberater damit einfacher einen Jahresabschluss erstellen kann. Hierfür war Rechtsanwalt Schumann zuständig. Es war gerade Aufgabe und Ziel, die Buchhaltung vollständig elektronisch in einem professionellen Buchhaltungsprogramm zu erfassen, um die Jahresabschlüsse für 2011 und 2012 zu erstellen. Darüber hinaus sollte die Buchhaltung für das Jahr 2013 ebenfalls bereits elektronisch erfasst werden. Herr Schumann war von April 2012 bis etwa Juni 2013 regelmäßig in Wittenberg. Er hatte als Aufgabengebiete den Bereich Recht, Verträge und eben die Buchhaltung. Hierfür war er zuständig. Dies ist in diversen Belegen ersichtlich, die sich in den Akten befinden. Er ist dort als Handkassenbeauftragter bezeichnet und hat Auszahlungen genehmigt. Insbesondere tätigte er die Fahrtkostenabrechnungen, zahlte „Mildtätige Gaben“ aus und hat auch die Kassenbücher selbst geführt. Für diese Tätigkeit wurde er auch bezahlt. In dieser Zeit war er die zentrale Erfassungsstelle sämtlicher Buchungen. Um die Jahresabschlüsse zu fertigen, hat sich Herr Martin Schulz bereits im Februar 2013 zur Unterstützung des Herrn Schumann in dessen Büroräumen eingefunden. Herr Schumann hatte ein professionelles Buchhaltungsprogramm empfohlen, welches auch angeschafft wurde. Herr Schulz wurde sodann von Herrn Schumann angelernt, um dieses Programm zu verstehen und die entsprechenden Buchungen darin ausführen zu können, so dass Herr Schumann nur noch den Jahresabschluss fertigzustellen gehabt hätte. Hierzu kam es nicht mehr, da die Maßnahmen der BaFin einsetzten und die Infrastruktur zerstört wurde. Dazu kommt, dass später sämtliche Unterlagen mitgenommen worden sind und auch die Computer und die Server. In der Zeit, in welcher sich Herr Schulz bei Herrn Schumann befand, hat dieser zumindest bereits die Buchungen anhand der Kontoauszüge vorgenommen. Dies war bereits beendet. Die Buchhaltungsbestandteile befanden sich auf den Computern und auf dem Server. Der Server ist gesichert gewesen. Soweit ich mich erinnern kann, war ein Zugang zum Server nur mit einem USB-Stick möglich, welcher die Verschlüsselung deaktivierte. Auch diese USB-Sticks sind vermutlich mitgenommen worden.
 
Herr Schulz musste im Bereich der Buchhaltung tätig werden, da der bisherige Verantwortungsträger Herr René Stöckel und Frau Silke Weidenhaun ihre Aufgabenbereiche ohne Übergabe und Absprache und ohne vorherige Ankündigung verließen. Zu diesen beiden Personen besteht bis heute kein Kontakt mehr. Ich kann nicht einschätzen, inwiefern hier die Aufgaben tatsächlich ordnungsgemäß umgesetzt worden sind. Dies ist ohne die vollständigen Unterlagen und ohne die elektronischen Unterlagen nicht überprüfbar. Bevor Herr Schumann die Aufgaben übernommen hat, waren diese beiden Personen für die Buchhaltung und die Vorbereitung der Jahresabschlüsse der Vereinigungen zuständig.
 
Jedenfalls war jederzeit eine Überprüfung der finanziellen Situation mit Einsicht in die einzelnen Teilbereiche der Buchhaltung möglich. Der Gesamtliste der Kooperationskasse konnten die Einnahmen entnommen werden. Aus den Kassenbüchern die Ausgaben und weiteren Einnahmen aus Seminaren etc. Zudem musste die Baukasse berücksichtigt werden, in welche separat Einzahlungen vorgenommen worden sind. Schlussendlich waren die Belege für Ausgaben noch zu berücksichtigen, welche nicht in die Kassenbücher eingetragen waren, jedoch ebenfalls in eigenen Listen geführt wurden. Demzufolge konnte man den aktuellen Bestand an finanziellen Mitteln relativ einfach und schnell ermitteln.


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