Gemeindewechsel in das Königreich Deutschland

Gemeinsam in eine positive Zukunft!

Das Buch über die Gemeinde im Königreich Deutschland!

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Gesetzliche Grundlage

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Wie wird die Verfassungsordnung umgesetzt?

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77 Thesen zur Reformation der Neuzeit

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Grundsätzliches

Der Wechsel einer Gemeinde in die Rechtsordnung des Königreiches Deutschland ist vollkommen legal und für alle Menschen der Gemeinde in jeder Hinsicht ein großer Gewinn. Es bedeutet ein Mehr an Freiheit, Wohlstand und wahrer Menschlichkeit. All die heutigen menschlichen und gesellschaftlichen Probleme sind dann ganz schnell Geschichte.

In einer Gemeinde im Königreich Deutschland geht es in erster Linie um den Menschen. Es geht darum, daß die Gemeinde das Wohl ihrer Einwohner fördert. In der Bundesrepublik ist die Gemeinde nichts weiter als ein Handlanger höhergeordneter Stellen. Sie hat Aufgaben zu erfüllen und erhält dafür Geld zugewiesen, das man den Menschen der Gemeinde vorher mithilfe von Zinsen und Steuern aus der Tasche gezogen hat. Die Gesetze und Anweisungen, die von „oben“ kommen, dienen jedoch nicht den Menschen der Gemeinde, sondern in erster Linie den Konzernen und Banken und der dahinter stehenden Herrscherkaste. Der eigene Gestaltungsspielraum für die Gemeinde ist nur sehr gering. Das ändert sich mit dem Beitritt zum Königreich Deutschland grundlegend, denn in der Rechtsordnung des Königreiches Deutschland ist alles anders. Es ist so, wie es sein sollte und wie es sich alle Menschen nur wünschen können.

Was verändert der Wechsel?

Wir wollen hier anhand eines konkreten Beispiels aufzeigen, wie durch den Übertritt der Gemeinde die Befreiung der Menschen aus den immer unmenschlicher werdenden Herrschaftsstrukturen schneller erreicht wird, als man glauben möchte.

Art. 56 der Verfassung des Königreiches Deutschland:

„Jeder hat das Recht auf Gesundheit.“

„Jeder hat das Recht auf gesunde und natürliche Lebensmittel.

Natürliche Lebensmittel für natürliches Leben!

Um diese verfassungsgarantierten Rechte umzusetzen, werden folgende Gemeindeprojekte geschaffen:

  1. Initiierung eines gemeindlichen Lebensmittelerzeugungsprojektes in Bioqualität,
  2. Schaffung einer Naturbrotbäckerei,
  3. Schaffung gemeindeeigener natürlicher Tierzuchtbetriebe,
  4. Schaffung einer gemeindeeigenen Molkerei, Käserei und eigener Butter- und Sahneherstellung,
  5. Schaffung eines Gemeindespeisesaales mit angeschlossener eigener Großküche,
  6. Schaffung von Richtlinien für die ausschließliche Erzeugung biologischer Lebensmittel,
  7. Befreiung der Bauern, die biologische Lebensmittel produzieren, von jeglicher Steuer- und Abgabenbelastung,
  8. Schaffung einer eigenen Imkerei,
  9. Bau eines gemeindeeigenen Gewächshauses,
  10. Initiierung eines Bauernmarktes.


Schon in der Vergangenheit haben Gemeinden freie Flächen (gerade in Städten) zum freien Anbau von Gemüse, Kräutern und Obstgehölzen zur Verfügung gestellt und damit sehr gute Erfahrungen gemacht (Andernach in Rheinland-Pfalz).

Um diese und alle anderen Verfassungsaufgaben zu erreichen, bedienen sich die Menschen der Gemeinde im Königreich Deutschland ihres gewählten Bürgermeisters und des Staatsoberhauptes, denn diese sind Diener an den Menschen und nicht umgekehrt. Die Menschen der Gemeinde beauftragen also gleichzeitig mit dem Beitritt zum Königreich Deutschland den Bürgermeister, ihre verfassungsgegebenen Rechte für sie zu verwirklichen. Zur Durchsetzung ihrer Rechte nutzen sie sowohl den Bürgermeister als auch das Staatsoberhaupt des Königreiches Deutschland. Deren Aufgabe ist es ja, die verfassungsgemäße Umsetzung der Rechte für alle Menschen der Gemeinde im Auftrage der Menschen zu tätigen und durchzusetzen. Wenn sie die Aufträge der Gemeindemitglieder nicht transparent und sichtbar erfüllen, werden sie augenblicklich abgewählt und durch bessere Macher ersetzt.

Diese verfassungsgarantierten Rechte fordern damit von der Führung das zu erreichende Ziel ein, alle Menschen der Gemeinde mit biologisch erzeugten Lebensmitteln zu versorgen, um auch damit deren Gesundheit zu fördern. Dies muß allen Mitgliedern der Gemeinde garantiert werden, auch den (noch) mittellosen, den schwachen und kranken.

Der gemeindeeigene Boden ist ein Allgemeingut; er gehört allen Menschen.

Die Gemeindeführung hat somit die Pflicht, kostenlos freie geeignete Flächen zum Anbau von biologisch erzeugten Lebensmitteln und, wenn möglich, einen Fachmann für biologische Landwirtschaft als Berater und Organisator für alle Einwohner zur Verfügung zu stellen.