Informationen für Eigentümer von Ländereien!


Sind Sie Eigentümer von Bodenflächen – oder können Sie den Kontakt zu jemand herstellen?

Ist Ihr Stück Land schuldenfrei und geeignet für ein Dorfprojekt oder eine Gemeinschaft, für den Anbau von Lebensmitteln, für die Realisierung von Staatsbetrieben oder Gemeinwohlprojekten (z.B. Akademie, Gesundheits- oder Geburtshaus, freie Schule etc.)?

Wollen Sie Ihr Land vor Enteignung schützen – und den Aufbau neuer Gemeinwohlstrukturen fördern?
Dann melden Sie sich bei uns!

Wir suchen insbesondere Ländereien mit mehreren Hektar Fläche, wo Wohn- und Arbeitsräume für mindestens 20 Menschen (gerne auch größere Objekte) zur Verfügung stehen: Jugendherbergen, Krankenhäuser, Seniorenheime, Hotels und andere Einrichtungen kommen dafür beispielsweise in Frage. In bestimmten Fällen – z.B. bei rein landwirtschaftlichen Projekten – kann ggf. auch weniger Wohnraum ausreichen.

Hier geht’s zur Kontaktaufnahme

Fragen und Antworten rund um die Zustiftung

Welchen Nutzen habe ich davon, wenn ich meine Immobilie oder meinen Grundbesitz dem Königreich zustifte?

 

  • Ihr Land gehört dann zum Staatsgebiet des Königreiches Deutschland. Auf Ihrem Land gilt dann somit dessen gemeinwohlorientierte Verfassung. Die (Un-)Rechtsordnung der BRD findet dort keine Anwendung mehr.
  • Es fallen keine Grundsteuern mehr an. Erfahrungen seit dem Jahr 2009 zeigen, dass die BRD bei zugestifteten Grundstücken keine Grundsteuer mehr erhoben hat.
  • Das BRD-Baurecht, mit seinen unsinnigen preistreibenden Auflagen, fällt weg. Der Bau mit Naturmaterialien wie Holz, Stroh, Lehm usw. ist im Rahmen des KRD ausdrücklich erwünscht.
  • Weitere neue Möglichkeiten (die in der BRD kaum umgesetzt werden können) sind die Errichtung eines Gesundheitshauses, einer ganzheitlichen Bildungseinrichtung (z.B. eine Schetininschule), Nutzung sinnvoller dezentraler Energieerzeugungsmethoden und viele mehr.

 

Was geschieht juristisch gesehen, wenn jemand sein Land dem Königreich zustiftet?


Wird Grundbesitz in die Stiftung Königreich Deutschland gestiftet, wird der Boden Eigentum der Stiftung und damit Teil des Staatsgebietes des KRD. Der Stiftungs-Treuhänder – also das Staatsoberhaupt des KRD – kann auch auf Wunsch im BRD-Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Wohn- und Nutzungsrechte sowie Erbrechte werden individuell im Zustiftungsvertrag geregelt.

Das gesamte Staatsgebiet des Königreiches ist in der KRD-Stiftung versammelt und wird somit ins Allgemeineigentum überführt.
So sind Land und natürliche Ressourcen wie Wasser, Bodenschätze usw. kein Spekulationsobjekt des Kapitals mehr und sind vor Missbrauch geschützt.
Die Erde hat laut der Verfassung des KRD das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit.
Nutzer vom zugestifteten Grund und Boden verpflichten sich, im Sinne der Verfassung des Königreiches Deutschland zu handeln. Hierbei ist insbesondere Art. 25 der Verfassung des KRD anzuwenden, der besagt, dass die Erde als bewusstes Geschöpf und Lebensgrundlage alles Lebendigen zu behandeln ist: Sie hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit und genießt umfassenden Schutz.
Umweltschädliche Technologien und Verfahren, die mangels praktikabler Alternativen zunächst noch notwendig sein könnten, sind nur mit Genehmigung und unter direkter Aufsicht des Staates gestattet und können mit Steuern belegt werden.

Somit wird die Grundlage für eine menschliche Gemeinschaft im Einklang der Schöpfungsordnung gelegt.


"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt"