Königliches Schatzamt
Die vom Schatzamt Beauftragten haben die Aufgabe, in Verbindung mit der Staatsbank und den Räten die Herausgabe der Währung des Königreiches Deutschland zu organisieren, die dazugehörigen Projekte zu prüfen, zu genehmigen und eine ordnungsgemäße Umsetzung zu überwachen.
Das Schatzamt wacht in Verbindung mit der Staatsbank über die Sachwertedeckung der staatlichen Währung, regelt den Wechselkurs zu anderen Zahlungsmitteln und bestimmt die Preise der vom Staat gelieferten Versorgungsgüter.