Gerichtsbeschluß: Keine Bankgeschäfte!

Im Beschluß des Amtsgerichts Halle vom 23. Juni 2016 bestätigt das Gericht, daß die Tätigkeiten der Kooperationskasse keine Bankgeschäfte waren.

Damit bestätigt sich ein weiteres Mal die Unrechtmäßigkeit der Razziaaktionen der BaFin und sogenannter Behörden. Diese unterstellten angebliche Bankgeschäfte und vollzogen ohne ein Gerichtsurteil mehrere zerstörerische Großrazzien. Schlußendlich ging es wohl nur darum, Schaden an den aufgebauten gemeinwohlfördernden Strukturen anzurichten.

Dem Gericht wurde dargelegt wofür die Gelder verwendet wurden. Auch wurde dem Gericht bekannt gegeben, daß durch die  Razzien durch die BRiD-"Behörden" sämtliche Kassenbücher, so wie jetzt auch durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurde, 36 Kisten mit Quittungen und Belegen wieder aufgetaucht seien.

Trotz dieser Feststellung hält das Gericht Peter weiterhin in U-Haft und begründet dieses nun damit, daß Peter in der BRiD nicht angemeldet sei. Außerdem wollen sie ihm nicht glauben, daß er ein Interesse hat, das Verfahren führen zu wollen, obwohl er dieses viele Male öffentlich und sogar vor Gericht gefordert hat.

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