Dessau: 1. Einlassung zur Staatlichkeit des Königreiches Deutschlands
Heute war es wieder einmal soweit - Verhandlung am Landgericht in Dessau.
Oberflächlich gesehen geht es um angebliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Blickt man tiefer, dann geht es in erster Linie um die Frage:
" Ist das Königreich Deutschland ein völkerrechtlich anzuerkennender Staat, welcher in der Lage ist, eigene Führerscheine auszugeben?"
An dieser Frage kann sich vieles für die Zukunft Deutschlands entscheiden. Nutzen wir dies als Möglichkeit zur Selbstbefreieung aus dem Besatzungsrecht und zur Schaffung einer echten Gemeinwohlwirtschaft oder machen wir kollektiv so weiter und laufen mit großen Schritten in einen totalitären Staat?
Wir hoffen, dass die Menschen in diesem Land nicht zum dritten Mal hintereinander in einen Unrechtsstaat laufen!
Seit 70 Jahren gibt es den Auftrag an die deutschen Völker, die Selbstversklavung zu beenden, echtes Recht und tatsächliche Freiheit aus eigener Kraft zu erreichen und wieder ein vollwertiges Mitglied in der Völkergemeinschaft zu werden. Das ist auch schon in der UN-Charta nachzulesen.
All unsere gemeinsamen Träume von echtem Recht und tatsächlicher Freiheit für alle können dadurch erreicht werden, dass die Richter des Landgerichtes Dessau-Roßlau das Königreich Deutschland einer ehrlichen und unvoreingenommenen Prüfung unterziehen. Dies erfolgt entsprechend ihrer im § 244 Abs. 2 der Strafprozessordnung auferlegten Amtsermittlungspflicht.
Sie haben zu prüfen, ob das Königreich Deutschland ein Staat ist. Diese sog. Amtspflicht zur Prüfung der Staatsqualität des Königreiches Deutschland ist jedem Gericht auferlegt, das hat schon die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg schriftlich bestätigt. Die meisten anderen Gerichte sind dieser Amtsermittlungspflicht nicht gefolgt. Hier nun wird absehbar, dass sie diese endlich ernst nehmen. Lange genug schon haben Wir mit immer stärkerer Vehemenz darauf gedrängt.
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Um dem Gericht die Möglichkeit zu geben, diese Prüfung vorzunehmen, wurde heute sowohl eine umfangreiche Einlassung zu den Gründen für die legale Sezession (Abspaltung), als auch ein Beweisantrag mit den dazu gelieferten umfangreichen Anlagen geboten.
Wie nicht anders zu erwarten war, hatte der Staatsanwalt in seiner Stellungnahme mithilfe einer fadenscheinigen Begründung beantragt, den Beweisantrag abzulehnen.
Der Rechtsanwalt wollte nach dem Verlesen von Einlassung und Beweisantrag schon gleich weitermachen und den Zeugen Zubke laden lassen. Wir haben dieser Zeugenladung widersprochen, denn Wir wollen erst einmal die Haltung des Gerichtes zu dem gestellten Beweisantrag und der umfangreichen Einlassung herausfinden.
Besteht Staatsqualität, ist alles andere zu erforschen nicht mehr nötig, denn dann unterliegen Wir nicht der deutschen Gerichtsbarkeit.
Da nun schon ein Urteil des AG Wittenberg im Raum steht, kann das Gericht das Verfahren nicht mithilfe eines Beschlusses einstellen, so zumindest äußerte sich Richter Knief nach der Verlesung der Einlassung und des Beweisantrages.
Noch sind Wir guter Dinge, denn der Richter unterbrach weder den Beweisantrag noch die umfangreiche Einlassung. Die Beweiserhebung wurde ins Protokoll aufgenommen und die Inhalte der umfangreichen Anlagen wurden zur Akte genommen.
Sowohl Beweisantrag als auch die augenöffnende Einlassung zum tatsächlichen rechtlichen Status der Deutschen in diesem Land findet ihr unten zum Herunterladen.
Es wird dringend empfohlen, sich diese Fakten, die in der Einlassung zu finden sind, genau anzusehen. Jeder zukünftige Reichsbürger (Staatsangehöriger mit bestandener Bürgerprüfung) wird dazu und noch zu den weiteren im Königreichsbürgergesetz festgelegten Prüfungsinhalten in seiner Prüfung befragt werden. Das Königreich möchte eben keine unmündigen Bürger, sondern verantwortungsvolle friedliebende Menschen, die die Schöpfungsordung, die Natur, den Frieden, das Selbstbestimmungsrecht aller Völker der Welt und die Rechte eines Jeden achten und bewahren helfen.
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