Serie: Der VAG-Prozeß ... Die Revisionsbegründung Teil 1

Peter ist aktuell in zwei bisher getrennt voneinander geführten Strafverfahren in die Revision gegangen:

  • Am Landgericht Halle gegen das Urteil zum Vorwurf, er würde unerlaubtes Bankgeschäft betreiben und damit gegen das Kreditwesengesetz verstoßen. Hierüber haben wir bereits berichtet

  • Am Landgericht Dessau-Roßlau gegen das Urteil zum Vorwurf, er würde unerlaubtes Versicherungsgeschäft betreiben. Gemeinsam mit dem Verfahren über das angebliche Versicherungsgeschäft wurde auch das angebliche Fahren ohne Fahrerlaubnis verhandelt. Auch hierzu findet Ihr in unseren Neuigkeiten den bisherigen Verlauf.

 

In seiner 300 Seiten starken Revision zum Vorwurf unerlaubten Versicherungsgeschäfts geht Peter nun detailliert auf das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 10. August 2017 ein und zeigt auf, wo er inhaltliche und verfahrenstechnische Mängel bei der Urteilsfindung sieht.

Wir werden hier große Teile aus seiner Revisionsbegründung veröffentlichen. Heute beginnen wir mit dem ersten Teil, in dem es vor allem um folgende Inhalte geht:

  • Die deutliche Distanzierung Peters von dem Vorwurf, sich nicht an deutsche Gesetze halten zu wollen


Hier betont Peter in der Revisionsbegründung, daß er seit vielen Jahren darum bemüht ist, im Einvernehmen mit den Institutionen der Bundesrepublik Lösungen zu entwickeln.

Interessant ist, daß als Begründung für seinen angeblichen Unwillen die Tatsache angegeben wird, daß er mehrere Strafgerichtsverfahren führe und bereits geführt habe ...

Peter äußert dazu: „ Ich lehne nicht grundsätzlich die deutschen Gesetze oder Normen ab. Ich bin jedoch nicht bereit, denen zu folgen, die die deutschen Gesetze nicht oder nur mangelhaft umsetzen, Lücken nicht zu schließen bereit sind und nicht einmal den Versuch der Schaffung einer gerechten Ordnung unternehmen.“

  • Hinweis auf die Tätigkeit bundesdeutscher Krankenkassen, die mit ihrem bisherigen Verhalten der Gesundung ihrer Mitglieder im Weg stehen.


Hier verweist Peter unter anderem auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung. In ihm beschreibt ein dänischer Mediziner, der einst Mitarbeiter bei einem Arzneimittelhersteller war, die „tödliche Medizin und organisierte Kriminalität“ der Pharmalobby.

Obwohl Menschen gemäß der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen nicht dazu gezwungen werden dürfen, einer Vereinigung anzugehören, besteht in Deutschland die Verpflichtung, sich einer gesetzlichen Krankenversicherung anzuschließen, und alternative Absicherungseinrichtungen werden systematisch verhindert.

In diesem Zusammenhang erläutert Peter ausführlich das Vorgehen der BaFin, die Ende 2014 ohne einen einzigen belastenden Bescheid mit einer Razzia-Aktion sämtliche laufenden Projekte, darunter auch den Aufbau einer anderweitigen Absicherung, zu zerschlagen suchte.

  • Interessant ist außerdem der in der Revisionsbegründung belegte Hinweis auf die Tatsache, daß in diesem Land lebende Deutsche als Personen im Ausländerzentralregister geführt werden.

 

Den 1. Teil der Revisionsbegründung findet Ihr unten als Download. Einige der Anlagen sind noch in nicht optimal lesbarer Qualität enthalten und werden in den nächsten Tagen ersetzt.

Die nachfolgenden Teile der Revisionsbegründung werden themenbezogen in den nächsten Tagen an dieser Stelle veröffentlicht.



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