Für die Wahrheit in U-Haft

Wieder bliebt das Gericht hart in seinem Beschluß gegen den seit mehr als 4 Monaten in U-Haft gesperrten Peter. Bei dem ersten Haftprüfungstermin war auch Herr Jaschke als Zeuge geladen. Eine seiner Tätigkeiten waren die Ein- und Auszahlungen für die Kapitalüberlasser.

Im aktuellen Beschluß stellt das Gericht die folgende Situation völlig verdreht dar. Nachdem der Zeuge Herr Jaschke vom Gericht darüber belehrt worden war, daß er von seinem § 55 Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen könne, sofern er sich durch seine Aussage über die Mittelverwendung selbst belasten würde. Herr Jaschke war durch die Situation bei Gericht leicht verunsichert, daher hatte Peter ihn ermutigt, die Wahrheit auszusagen. Dies tat Herr Jaschke dann auch.

Nun argumentiert das Gericht dies um und will durch die Bitte von Peter, die Wahrheit auszusagen, eine Beeinflussung erkennen, welche nun für die weitere Aufrechterhaltung seiner Inhaftierung benutzt wird.

Kurz gesagt: Weil Peter die Menschen beeinflussen könnte, die Wahrheit zu sagen, muss er im Gefängnis bleiben.

Darum hier nochmal unsere Einladung zu den Gerichtsterminen und besonders auch zum Prozeßbeginn am 20.10.2016.
Endlich findet dieser von uns schon lange angestrebte, wichtige Prozeß statt, und so werden wir gemeinsam unser bestes geben, diesen mit einer positiven Stimmung einzuleiten. In einer freundlichen und offenen Atmosphäre ist jeder eingeladen für die Pausen z.B. Kuchen mitzubringen oder etwas anderes vorzubereiten und diesen Tag reichlich zu genießen.

Wir freuen uns über Deine Beteiligung!


"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt"



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