Baldige Urteilsverkündung? (10.07.2017)
Bereits mittags wurde der 5. Verhandlungstag im Landgericht Dessau-Roßlau geschlossen. Nach einer weiteren Sachverständigen-Anhörung und einigen sehr bewegten Wortwechseln wurde angedacht, das Verfahren am Folgetermin, dem 19. Juli 2017, mit der Urteilsverkündigung abzuschließen.
Die Kriminalhauptkommissarin, die als Sachverständige geladen wurde, konnte nicht zu einer fundierteren Beweislage beitragen. Ein Beweisstück, das die Staatsanwältin als Ergänzung zur Arbeit einer der Sachverständigen noch berücksichtigt haben wollte, wies die Richterin zurück.
Peter stellte noch fünf weitere Beweisanträge. Unter anderem wurde eine Akte ins Protokoll aufgenommen, die Unterlagen zur Beweisführung enthält, weshalb das Königreich Deutschland als rechtmäßiger Staat anzusehen sei. Bei positiver Beurteilung der Beweislage wäre auch der Führerschein, der im KRD ausgestellt wurde, eine rechtmäßige Fahrerlaubnis.
In seiner Einlassung erläuterte Peter anschaulich, weshalb das Subsidiaritätsprinzip nach § 23 GG für die NeuDeutsche Gesundheitskasse in Anwendung käme.
Weitere Veröffentlichungen mit ausführlicher Berichterstattung folgen in den nächsten Tagen.
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