Hof: Der "zweite Staatsanwalt" legt sein Mandat nieder!
Bereits in der ausführlichen Berichterstattung zum neusten Verfahren am LG Hof haben wir in diesem Artikel über den "zweiten Staatsanwalt" Herr RA Schmidt geschrieben und Euch über die kuriosen Verhaltensweisen des Rechtsanwaltes berichtet.
Dieser vom Gericht bestellte "Pflichtverteidiger" wurde deshalb von Peter als "zweiter Staatsanwalt" bezeichnet, weil er scheinbar nicht vor hatte wirklich im Sinne seines Mandanten zu handeln. Wenn er nicht schweigend neben Peter saß, stellte er Fragen wie ein Staatsanwalt und forderte in seinem nicht abgesprochenen Plädoyer allen Ernstes eine Verurteilung von Peter!
Bereits während der Verhandlung versuchten Peter und die Wahlverteidigerin, RA Konrad, den "zweiten Staatsanwalt" loszuwerden - ohne Erfolg.
Vor ein paar Tagen dann die Überraschung: Der Pflichtverteidiger legt freiwillig das Mandat nieder und begründet das mit einem "nachhaltig und irreparabel zerstörten Vertrauensverhältnis".
In seiner Begründung liefert der Pflichtverteidiger im gleichen Absatz direkt den Grund, warum dieses Vertrauen so beschädigt wurde. (siehe obiges Zitat)
Er hat mit seinem Verhalten diesen Zustand maßgeblich herbeigeführt und dafür gesorgt, dass sich nie ein Vertrauensverhältnis entwickeln konnte. Von Anfang an machte er den Eindruck, im besten Fall mit möglichst wenig Aufwand das Sitzungsgeld absitzen zu wollen oder im schlechtesten Fall gezielt die Verteidigung von Peter beschädigen zu wollen.
In seiner Begründung benannte er als einen der Gründe, dass Peter ihn als "Vertreter des Kapitals" bezeichnete und ihm vorwarf, ihn "verraten" zu haben. Das er ein "Vertreter des Kapitals" ist, sieht man schon an dem Dollarzeichen, welches unauffällig auf seine Robe gestickt war. Was dies zu bedeuten hat, kann sich jeder selbst denken ...
Unten könnt Ihr das Schreiben des RA Schmidt an das LG Hof herunterladen.
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