Ist Peter an Weihnachten wieder in Freiheit?

Ist Peter ist vor Weihnachten wieder in Freiheit?

Die Untersuchungshaft, in der Peter unschuldig 22 Monate verbracht hat, wird auf die aktuelle Haftstrafe angerechnet. Damit erlangt Peter eventuell noch vor Weihnachten, sicher aber zu Beginn des neuen Jahres, seine Freiheit zurück!

Was genau ist passiert?

Der Richter des KWG-Verfahrens bekam von der Staatsanwaltschaft Halle bereits am 2. November 2018 das Angebot, das Verfahren um die angeblichen Bankgeschäfte einzustellen. Wir haben hier über das gesamte KWG-Verfahren berichtet. Es endete damit, daß der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Halle vollumfänglich aufhob, da Peter weder das überlassene Kapital seiner Unterstützer veruntreut, noch unerlaubte Bankgeschäfte betrieben hat.

1:0  für Peter!

Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Halle und gab ihm damit die Möglichkeit, das Verfahren erneut aufzunehmen und das Urteil zu berichtigen. Es geschah aber nichts. Ein wenig sieht es so aus, als wollte dieses Verfahren, das für die Staatsanwaltschaft nicht zu gewinnen ist, niemand haben. Es ruhte also – wie andere Verfahren, die Peter führt und in denen sich die Gerichte bisher vor den endgültigen Entscheidungen drücken.    

Am 29. November 2018 wurde das KWG-Verfahren nun mit Peters Zustimmung vorläufig eingestellt. Dadurch wird die Zeit, die Peter unschuldig in Untersuchungshaft saß, auf seine gegenwärtige Haftzeit angerechnet. Nach der üblichen 2/3-Regel für Häftlinge, die zuvor noch nicht inhaftiert waren (U-Haft zählt natürlich nicht!) wird er nun wieder in Freiheit für seine Überzeugungen einstehen können.

Das aktuelle Urteil im VAG-Verfahren, aufgrund dessen Peter so publikumswirksam in der Wittenberger Innenstadt festgenommen und inhaftiert wurde, ist abgeschlossen, was den bundesrepublikanischen Rechtsweg  betrifft. Wir wissen aber, daß hier kein Recht gesprochen wurde. Die Unterstellung, Peter hätte auf seine Fahrerlaubnis verzichtet ist ebenso an den Haaren herbeigezogen, wie die angebliche Totalfälschung seines paraguayischen Touristen-Führerscheins, der ihm rechtmäßig in Paraguay ausgestellt wurde. Hier hatte man sich noch nicht einmal die Mühe gemacht herauszufinden, wer eigentlich die angebliche Totalfälschung erstellt haben soll. Ebenso sehen wir in der Beurteilung der Absicherung im Krankheitsfall noch Berichtigungsbedarf.

Der letzte gerichtlich mögliche Weg ist hier der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Da Peter von den bundesrepublikanischen Gerichten bis in die höchsten Instanzen offensichtlich mit Absicht mißverstanden oder gar nicht gehört wird und keines seiner Vorbringen und Beweismittel in irgendeiner Weise berücksichtigt wurde, wird er dort einen Antrag wegen „nicht gewährten Gehörs vor den bundesrepublikanischen Gerichten“ stellen. Dies ist ein weiterer Versuch von Peter, den Menschen hier die Freiheit zu ermöglichen, die innerhalb des bundesrepublikanischen Rechtssystems nicht zu erreichen ist. Wir wünschen Peter, daß er dort das Gehör findet, das ihm zusteht und sein Vorbringen endlich der Sachlage entsprechend gewürdigt wird.

Euch wünschen wir mit diesen guten Nachrichten eine wundervolle Weihnachtszeit, entspannte Tage zwischen den Jahren und einen gelungenen Übergang in das Neue Jahr 2019!

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