BaFin-Mitarbeiter sagt aus! (03.07.2017)
Heute fand der dritte Verhandlungstag der Gerichtsverhandlung im Landgericht Dessau-Roßlau zum Vorwurf des unerlaubten Versicherungsgeschäftes statt.
Als Zeugen waren Herr Alexander Kubusch und Birgit Hohmann geladen. Herr Kubusch ist Mitarbeiter bei dem von der BaFin bestellten Abwickler Dr. Oppermann. Er bestätigte in seiner Zeugenaussage, daß Peter alle Mitglieder der Gesundheitskasse wie von der BaFin gewünscht angeschrieben hatte. Inhalt des Schreibens war die Mitteilung, daß die NDGK keinen Rechtsanspruch für Erstattungsleistungen bietet, verbunden mit dem Angebot, die Verträge anzupassen oder von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Die Zeugin Hohmann ist Buchhalterin des Landeskriminalamtes für Wirtschaftskriminalität und wurde beauftragt, die Konten der Trägervereine zu prüfen. Peter äußerte sich dazu, daß es keine Rücklagenfonds im Sinne einer Versicherung gab, sondern die Gelder, die nicht für Gesundheitsleistungen verwendet wurden, in gemeinwohlfördernde Projekte eingesetzt wurden. Ebenfalls wurde geklärt, daß die Solidargemeinschaft keine Solidargemeinschaft im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist.
In den nächsten Tagen wird ein ausführlicher Bericht veröffentlicht.