Fahren ohne Fahrerlaubnis? (04.07.2017)
Am heutigen vierten Verhandlungstag standen der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Gebrauch eines angeblich gefälschten Führerscheins im Vordergrund.
In Bezug auf die Fahrerlaubnis war deutlich ersichtlich, daß Peter die vertragliche Verbindung zur BRiD durch Rückgabe seines Führerscheins auflösen wollte, aber nicht beabsichtigt hatte, auf die Erlaubnis des Fahrens auf öffentlichen Straßen zu verzichten. Die entsprechende Verzichtserklärung hatte er auch bewußt zurückgewiesen und nicht unterschrieben.
Die Prüfung der Echtheit seines paraguayanischen Führerscheins hatte kein eindeutiges Ergebnis gebracht. In Paraguay werden die Führerscheine von jeder Gemeinde individuell ausgestaltet und ausgestellt. Der Sachverständige nahm an, es könnte sich um eine Fälschung handeln, obwohl er die Frage des Anwaltes, ob er einen Führerschein aus derselben Gemeinde zum Vergleich habe, verneinen musste.
Sowohl Peter als auch der als Zeuge geladene Martin Schulz schilderten glaubhaft den Vorgang zur Erlangung der Fahrerlaubnis in Paraguay. Es gibt dazu beweisendes Filmmaterial, daß uns nach der Razzia im November 2014 entwendet und bisher nicht zurückgegeben wurde.
Am Ende des Verhandlungstages verlas Peter seine Einlassung zum VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), in der er nochmals klarstellte, daß auch rechtlich gesehen weder im geprüften Zeitraum noch zu einem anderen Zeitpunkt Versicherungsgeschäft stattgefunden hat, für das die BaFin aufsichtspflichtig gewesen wäre.