LG Hof: Verfahren einstellen wegen Prozesshinderungsgründen?

Am kommenden Montag startet mal wieder ein Gerichtsverfahren. Wie so oft schon wird der immer gleiche Vorwurf erhoben.

Peter soll angeblich vorsätzlich ohne das Recht, ein KfZ im öffenltichen Verkehr führen zu dürfen, mit dem Auto unterwegs gewesen sein.

Bisher konnte sich Peter wegen seiner unschuldig verbüßten Untersuchungshaft nicht wirklich umfassend und wirksam verteidigen, denn er kam gar nicht an alle seine Unterlagen heran. Bisher haben aber auch alle Gerichte der BRD ihren Amtsermittlungsgrundsatz missachtet und damit rechtliches Gehör verweigert. So kann nun in Hof nachgeholt werden, was bisher versäumt wurde.

Es eröffnet sich damit wieder die Möglichkeit feststellen zu lassen, dass das Königreich Deutschland ein Staat ist, denn das Gericht ist durch den Amtsermittlungsgrundsatz aufgefordert zu prüfen, ob Prozesshinderungsgründe bestehen und Peter der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen ist. Das dieser Amtsermittlungsgrundsatz auch in dieser Frage besteht, bestätigte auch schon die Generalstaatsanwaltschaft in einem Schreiben. Peter wird dieses mal auch nicht an einer wirksamen Verteidigung gehindert werden können, denn er ist in Freiheit und hatte Zeit sich vorzubereiten.



Wenn ihr Interesse habt das Gerichtsverfahren live zu erleben, es geht am Montag 9 Uhr im Landgericht Hof los und soll am Freitag fortgeführt werden. Ob es noch zu einer Weiterführung am Freitag kommt, wird sich wohl schon am Montag zeigen.

In dem unter verlinkten Schreiben findet ihr die dem Gericht bereits vorab gesendete Begründung der Prozesshinderungsgründe.


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