Nach 7 Jahren: Staatsanwaltschaft gibt Kennzeichen zurück!

Den BRD Behörden wird ja gemeinhin nicht immer die schnellste Arbeitsweise nachgesagt - in diesem Fall könnte die Bearbeitungszeit tatsächlich rekordverdächtig sein. Bereits am 10.01.2012 wurde Peter vor dem OLG Naumburg von dem Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs freigesprochen. Im Beschluss hat das OLG Naumburg damals die Situation ehrlich und wahrhaftig beurteilt. Deshalb hat es die Urteile der unteren Instanzen aufgehoben und Peter quasi freigesprochen, auch wenn es die Entscheidung zurückverwiesen hat um damals einen Freispruch zu vermeiden. Nun sind 7 Jahre vergangen und wenn innerhalb dieser Zeit keine Verurteilung "geschafft" wurde, dann hat sich die Angelegenheit auf diese Weise erledigt.

Sehr interessant sind die angeführten Gründe für den höchstinstanzlichen Quasi-Freispruch (siehe unter diesem Absatz).

 

Letzten Monat kam bei einem unserer Anwälte dann von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein Brief an mit der Bitte um eine Adresse, an die die beschlagnahmten Kennzeichen geschickt werden können. Wir freuen uns, dass endlich unser Eigentum zurückkommt und werden Euch berichten, wenn das gute Stück bei uns eingetroffen ist.

Wer den Beschluss und den Brief von der Staatsanwaltschaft lesen möchte, unten haben wir ihn zum Herunterladen bereitgestellt.


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