Peter an Silvester 2017 in Freiheit?

Das Landgericht Halle geht davon aus, daß der Bundesgerichtshof noch in diesem Jahr das Urteil in dritter und letzter Instanz verkünden wird.

Es geht um das Verfahren zum Vorwurf des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Wegen dieses Vorwurfs sitzt Peter seit Juni 2016 in Untersuchungshaft. Im Oktober hat er erneut einen Antrag auf Haftprüfung gestellt.

In einer Haftprüfung wird beschlossen, ob der weitere Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft verhältnismäßig ist. Die bisher von Peter eingereichten Anträge auf Haftprüfungen waren nicht erfolgreich. Die Begründung war vor allem, es bestehe Fluchtgefahr – auch weil nicht geklärt sei, wo das Geld aus den Kapitalüberlassungen geblieben sei. Wie bereits in einem parallelen Verfahren zum VAG im Urteil des OLG richtiggestellt wurde, hat Peter das ihm anvertraute Geld ausschließlich in gemeinwohlorientierte Projekte investiert. Darüber haben wir hier bereits berichtet.

Der von Peter am 19. Oktober 2017 eingereichte Antrag auf Haftprüfung wurde abgelehnt. In der Begründung steht unter anderem, daß das Verfahren voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werde.

 


Die übliche maximale Dauer einer Untersuchungshaft von 6 Monaten ist längst um das Doppelte überschritten. Die Haftbedingungen sind menschenunwürdig. Wir können Peter nur wünschen, daß das Landgericht mit seiner Vermutung richtig liegt und der Bundesgerichtshof bis zum Jahresende sein Urteil gefällt hat.

Den Haftprüfungsantrag und die Antwort des Landgerichts Halle seht Ihr hier in ganzer Länge.

 



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