Peter in Freiheit - Der Beschluß des BGH

Was macht jemand, der 22 Monate auf 9 qm hinter einem vergitterten Fenster zum Innenhof zugebracht hat? Die Freiheit genießen, ausgiebig essen, spazierengehen, Sonne tanken …

Dafür findet Peter hoffentlich in den nächsten Tagen noch Zeit. Zunächst brachten wir den eingefrorenen Informationsfluß wieder in Gang und Peter bekam einen ersten Einblick über den aktuellen Stand der laufenden Projekte. Als wäre er nie fort gewesen, sprudeln dazu die Ideen aus ihm hervor.

Noch hat Peter die Absicht, sein Arbeitspensum auf ein gewöhnliches Niveau herabzuschrauben und mehr Zeit mit seiner Freundin zu verbringen. Seine Vorwärtsenergie ist aber deutlich zu spüren und wird unsere gemeinsame Vision wieder ausgezeichnet unterstützen.

Mittlerweile liegen uns auch die Mitteilung und der Beschluß des BGH vor. In der Mitteilung wird Peter nun selbst vom Bundesgerichtshof als "König von Deutschland" bezeichnet. Das hat dann doch ein Schmunzeln bei uns hervorgerufen ...
Der Beschluß fegt auf 19 Seiten das Urteil des Landgerichts vom Tisch und ist eine sehr faire Betrachtung des Sachverhalts. Es wird deutlich herausgestellt, wie substantiell die Nachrangabrede im Kaptalüberlassungsvertrag ist. In der Nachrangabrede ist klargestellt, daß die überlassenen Gelder für gemeinwohlfördernde Projekte verwendet werden und nicht zur aktiven Geldvermehrung, wie sie bei Banken üblich ist, gedacht sind.

Hier bekommt Ihr einen bewegten Einblick in Peters erste Minuten in Freiheit:

 


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