Räumung bleibt illegal - BaFin-Abwickler zieht Berufung zurück!
Am 15.05.2017 wurde das Gelände in Apollensdorf von 200 Sondereinsatzkräften geräumt.
Gegen die am Tag der Räumung übergebene einstweilige Verfügung mit aufgedrucktem Datum vom 05.05.2017 legten wir Widerspruch ein.
Ein halbes Jahr nach der Räumung, am 16.11.2017, fiel das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau und bestätigte: die Räumung war illegal.
Hier kannst Du unseren Bericht darüber lesen
Noch im Dezember 2017 ging der Abwickler der BaFin in die Berufung und schrieb am 8. Februar 2018 seine Berufungsbegründung. Für den 21. März 2018 war der Termin anberaumt, an dem in der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht Naumburg, über die Rechtslage erneut entschieden werden sollte. Doch dazu kam es nicht mehr. Der Richter des Berufungsgerichts legte dem Kläger am 8. März 2018 nahe, die Berufung zurückzuziehen. Am 13. März 2018 zog der BaFin-Beauftragte seine Berufung in einem Schreiben an das OLG Naumburg zurück.
Damit ist das Urteil über die Illegalität der Räumung endlich rechtskräftig!
Auch in der Mainstream-Presse gibt es einen Artikel dazu. Diesen findet Ihr unten im Download.
Den Wahrheitsgehalt vieler Artikel über Peter und das Königreich könnten wir ständig korrigieren – dennoch tut es gut, auch hier eine Reputation nach der rufschädigenden Räumung wahrzunehmen.
Wie geht es weiter?
Der normale Menschenverstand würde sagen: Klar, wir wurden gegen das geltende Recht rausgeschmissen. Nachdem dies klargestellt ist, ziehen wir jetzt wieder ein.
Natürlich streben wir eine einvernehmliche Lösung an, sind jedoch auch bereit, rechtliche Schritte zu gehen. Das ganze könnte sich jedoch, durch die Rechtsmittel, die dem neuen Besitzer zur Verfügung stehen, noch über Monate hinziehen. Wir werden darüber weiter berichten.
Zunächst haben wir in jedem Fall Schadenersatzansprüche, die wir geltend machen werden. Die Kosten des Umzugs, ausgefallene Einnahmen durch unsere Projekte, die wir vorrübergehend aufgeben mußten, Rufschädigung, vorgenommene Renovierungen und Instandhaltungskosten, entgangene Mieteinnahmen und andere Folgekosten der Räumung muß nun der BaFin-Abwickler ausgleichen.
Wir wollen keinen weiteren Rechtsstreit um jeden Preis. Wir möchten unsere Projekte voranbringen, für die wir seit Jahren brennen und für die wir auch Eure Unterstützung fortlaufend erhalten haben. Wir werden bei dem gescheiterten Kläger die Vergleichsbereitschaft abfragen und hoffen, hier eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Unser besonderer Dank gilt denen, die durch die finanziellen Spenden das Verfahren erst ermöglicht haben!
Hier kannst Du den BILD-Artikel vom 5. April 2018 herunterladen:
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