Schriftwechsel: Beschluß des Verwaltungsgerichtes Frankfurt
In diesem Beschluß vom 20.11.2015 wurde der Antrag auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle mit der Begründung abgelehnt, daß Benjamin Michaelis nicht wie gefordert eine ladungsfähige Anschrift angegeben hat.
Eine interessante Stellungnahme von Peter findest Du hier auf dem KRD-Blog.