Schriftwechsel - Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt

Hiermit veröffentlichen Wir den Beschluß des Verwaltungsgerichtes Frankfurt bzgl. des Begehrens auf einstweiligen Rechtsschutzes von Martin Schulz.


Das Gericht hat es sich sehr einfach gemacht. Es entnahm einfach einige Textpassagen der BaFin und begründete damit die Zurückweisung. Das Gericht erwies sich damit als Handlanger des Bankenkartells, das ohne eigene Prüfung und ohne eigene Ausführungen zu machen einfach den Weg der geringsten Aufwandes ging. Von einem Gericht erster Instanz zu erwarten, daß es einem auch das Recht gibt, das man hat, ist in der Bundesrepubik illusorisch. Wieder einmal zeigt sich: Die Bundesrepublik ist KEIN Rechtstaat, denn jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand kann erkennen, daß ein Herr Martin Schulz, als Vereinsvorsitzender von NeuDeutschland, keine derartigen unterstellten Geschäfte tätigte.

Gegen den Verein NeuDeutschland liegt kein Bescheid der BaFin vor. Er unterliegt weder formal noch faktisch der Abwicklung. Er tätigte weder unerlaubt erlaubnispflichtige Bankgeschäfte noch Versicherungsgeschäfte. Nicht einmal formal kann daher gegen Martin Schulz als Vereinsvorsitzenden vorgegangen werden! Es lag ja bis zur Razziaaktion nicht einmal irgendein Bescheid gegen den Verein oder seinen Vorstand vor. Es liegt auch bis heute kein Bescheid gegen NeuDeutschland vor!

Auch eine angebliche Einbezogenheit in irgendwelche "Geschäfte" ist eine haltlose Konstruktion.

Die Kooperationskasse ist aus Sicht der Bundesrepublik lediglich eine BGB-Innengesellschaft, die keinerlei Rechtsfähigkeit besitzt. Sie kann nicht einmal ein Bescheidadressat sein!

Herr Martin Schulz hatte auch dort auf der Kooperationskasse kein Konto. Er war gar nicht Teil dieser BGB-Gesellschaft, noch hat er jemals mit deren Bearbeitung zu tun gehabt.

Zudem verwendete die Kooperationskasse nachweislich ausschließlich lediglich mit der BaFin im Jahre 2011 abgestimmte Verträge, die NICHT unter die Aufsichtspflicht fallen und damit auch keine unerlaubten erlaubnispflichtigen Geschäfte sein können!

Wieder einmal zeigt sich, die BRD ist eine reine Willkürdiktatur.

Wie lange noch wollen Sie diese kriminelle Vereinigung durch Ihre Mitarbeit unterstützen?

Wann wollen Sie sich erheben?

Auf was warten Sie?

Wissen Sie nicht, was Sie tun sollen?

Wenn Wir Ihnen die Richtung zeigen sollen, dann melden Sie sich bei Uns.

Es wird der Weg in die Freiheit sein – in Ihre Freiheit.


"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt"

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