Schriftwechsel: Haftprüfungsantrag mit Begründung
Da im Königreich Deutschland Transparenz großgeschrieben wird und wir nichts zu verheimlichen haben, kannst Du hier den Antrag auf Haftprüfung von Peters Rechtsanwalt einsehen. Der Antrag wurde am 13.06.2016 gestellt.
Die vorzeitige Beendigung der U-Haft wurde beim daraufhin angesetzten Prüfungstermin unter fadenscheinigen Begründungen verweigert.
Der Anwalt, welcher versucht Peter freizubekommen, sagt selbst: "Die Begründung für die Ablehnung sei etwas wirr." Auch das die Investitionen nachgewiesen werden können, bestätigt der Jurist.
Auch eine angebliche Fluchtgefahr sieht der Rechtsanwalt nicht, denn diese Behauptung der Staatsanwaltschaft ist für jeden, der Peter kennt und der das Königreich Deutschland kennt, offensichtlich haltlos.
Auszug aus dem Haftprüfungsantrag:
"Wir werden sofort Rechtsmittel einlegen! Der Beschluß des Gerichts ist grottig. Das Gericht geht von einer Tatsachenbasis aus, die inhaltlich falsch und unzutreffend ist. Das Gericht hat nun die Staatsanwaltschaft angewiesen, die Nachermittlungen bis zum 7. August 2016 abzuschließen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum aufgrund der unzureichenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dieser Fehler auf dem Rücken von Peter ausgetragen wird."
Soll da ein unbequemer Mensch etwa "kaltgestellt" werden?
Parallelen zum Fall Gustl Mollath sind klar erkennbar!
Müssen erst mit Hilfe der Medien große Demonstrationen organisiert werden, bevor sich die Beteiligten an das Recht halten?
Wir werden alle offensichtlichen Fehler der BRD-Justiz transparent machen, damit sich die Gerichte wieder an das Recht halten und Peter dadurch frei kommt.