Schriftwechsel OLG-Thüringen - Identitätskarte des Königreiches Deutschland

In diesem Verfahren wird wieder einmal offensichtlich, wie das Recht in der BRD gebogen, gebrochen und mit Füßen getreten wird. Eine Staatsangehörige des Königreiches Deutschland braucht keinen Personalausweis. Das Thüringer Oberlandesgericht urteilte zum Bußgeldbescheid der Stadtverwaltung Gera.

Das Urteil des OLG zeigt deutlich, wie die Bundesrepublik Deutschland versucht einer unvoreingenommenen Prüfung auszuweichen. Um dies nicht weiterhin zu gestatten, wird jetzt bald ein Bußgeldbescheid von 150€ erbeten. ;-)


"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt"



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