Schriftwechsel: OVG begründet Beschluß gegen Berufung mit Verzicht auf Fahrerlaubnis

Im Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20.11.2015 wurde der Antrag auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle mit der Begründung abgelehnt, daß Peter auf seine Fahrerlaubnis verzichtet habe. Da aber Peter mit der Rückgabe des Führerscheins nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat wird unsererseits zunächst eine Anhörungsrüge folgen und in übernächster Instanz eine "Verfassungs"-beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.


"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt"



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