Schriftwechsel - Strafbefehl und Gerichtstermin

Fahrerlaubnis 3.0.
 
Wieder einmal strebt die Bundesrepublik ein Verfahren wegen angeblichen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" mit Peter I. an.

Es ist bereits das dritte unabhänig voneinander stattfindende Verfahren. Bislang ist man nirgendwo über den ersten Rechtszug hinausgekommen. Das einzige Verfahren, das bis zum Oberlandesgericht (OLG) wegen angeblichem Kennzeichenmißbrauch geführt werden konnte, hat Peter vor dem OLG Naumburg zu seinen Gunsten entscheiden können.
Auch viele andere Verfahren werden immer nur in der ersten Instanz verhandelt und versinken dann im Sande.
Dort wird dann auch meist nicht Recht gesprochen, sondern gebeugt und Peter wird medienwirksam verurteilt. Da man weiß, daß es in den nächsten Instanzen schon ganz anders aussehen könnte, unterläßt man es dann weiter zu verhandeln und verzichtet lieber auf den weiteren Verfahrensweg.
So zum Beispiel im Verfahren Marion Puschendorf vom Königreich Deutschland ./. Bundesrepublik Deutschland.
Da liegt das Verfahren nun beim Oberlandesgericht. Auslöser war ein 50,- Euro Bußgeldbescheid wegen der Verweigerung, einen Personalausweis anzunehmen und statt dessen die Identitätskarte des Königreiches Deutschland als alleinigen Identitätsnachweis innezuhaben. Peter hat für das gleiche Vergehen, hier das öffentliche Zerreißen seines BRD-Reisepasses in der Stadtverwaltung Wittenberg und die Weigerung, ein Dokument der BRD anzunehmen, einen Bußgeldbescheid von über 3000,- Euro erhalten! Wir werden den sog "Bußgeldbescheid" demnächst veröffentlichen. Seid also gespannt!
 
In einigen Fällen kommt es auch vor, daß gar nicht erst eine Anklage getätigt wird, käme dann doch die Illegalität einiger BRD - Aktionen sog. "Behörden", die auch mal "irre Anstalten" wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin sein können, schnell ans Licht.
Dies ist so schon geschehen vor dem AG Dessau, wo das Verfahren wegen angeblicher Versicherungsgeschäfte immer noch auf den zweien Durchgang bei einem Landgerichtsprozeß wartet.
 
Das ist auch der Fall, wegen angeblich getätigter unerlaubter erlaubnispflichtiger Bankgeschäfte. Ein Strafverfahren findet gar nicht erst statt! Hier wurden lediglich Fakten zur Zerschlagung geschaffen. Selbst klare Aufforderungen und Bitten von Peter an die Staatsanwaltschaft während einer anderen Verhandlung, doch endlich mal ein Strafverfahren gegen ihn zu beginnen, werden ignoriert. Man weiß bei der Staatsanwaltschaft wohl schon jetzt, daß man am Ende nur verlieren würde und dann die Staatsanwaltschaft und die BaFin dumm dastehen würden. So könnte dann auch jeder sehen, daß die BRD eben KEIN Rechtstaat ist.
 
Seid also gespannt auf das neue Verfahren und gern könnt Ihr auch zur "Verhandlung" kommen. Peter wird bestimmt wieder seinen Spaß haben ;-)
 
 

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