Schriftwechsel: Weiteres Strafverfahren wegen angeblichen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingestellt

Ein weiteres Strafverfahren wegen angeblichen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde am 01.12.2015 vom Landgericht Hannover eingestellt und das, obwohl das vorherige Gericht in Neustadt am Rübenberge Peter zu 3 Monaten Gefängnis OHNE Bewährung verurteilt hatte. Vor kurzem hatte sogar das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt eine angeblich unanfechtbare Entscheidung getroffen!
 
Warum wird der Prozeß dann nicht weitergeführt?
Weil die BRD ihn verlieren würde!
 
Auch möchte und kann sich dieses Gericht wohl nicht mit der für sie schwierigen Frage auseinandersetzen, ob Peter nach der Abgabe des Führerscheins nun noch über seine Fahrerlaubnis verfügt. Mit der Begründung, daß das Verfahren
mit Hinblick auf ein anderes Verfahren eingestellt wurde, geht das Gericht dieser Entscheidung lieber aus dem Weg. In einem Rechtstaat wie dem Königreich Deutschland wäre so etwas nicht passiert und zudem wären alle Verfahren längst abgeschlossen.

 

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