Schriftwechsel - Verlag C.H. Beck fragt an
Der bekannte Verlag C.H. Beck, welcher viele juristische und auch Versicherungsfachzeitschriften verlegt, fragte am 24.03.2015 beim Amtsgericht Dessau-Roßlau an, ob sie das Urteil vom 08.01.2015 veröffentlichen könnten. Dieses würde ihrer Meinung nach nicht nur in den Fachmedien großes Interesse auslösen.
Das Gericht hat festgestellt, daß im Strafverfahren gegen Peter bzgl. des unerlaubten Versicherungsgeschäftes lediglich in einem von 10 Fällen ein Versicherungsgeschäft vorgelegen hätte, es folgt somit nicht der Behauptung der BaFin. Auch ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, daß sich Peter sehr um eine kooperative Lösung mit der BaFin bemüht hat.
Hier können Sie die Prozessberichte des Verfahrens einsehen.
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