Serie: Der VAG-Prozeß ... Die Revisionsbegründung Teil 5

Im heutigen Teil der Revisionsbegründung geht es um die ganz konventionelle Fahrerlaubnis von Peter, von der die Richterin im Urteil behauptet, er habe sie gemeinsam mit seinem BRD-Führerschein abgegeben.

Was ist der Hintergrund? Ist es überhaupt möglich, den Führerschein von der Fahrerlaubnis zu trennen? Ist nicht der Führerschein das Dokument, das beweist, daß ich eine Fahrerlaubnis besitze? Und wenn ich dieses Dokument abgebe, was habe ich dann tatsächlich noch?

Wer hier etwas tiefer einsteigt, erkennt, daß Führerschein und Fahrerlaubnis nicht so unbedingt zusammenhängen: Der Führerschein wird auf Bundesebene von der BRD herausgegeben, die Fahrerlaubnis auf Landesebene vom Landkreis. Wenn ich nun die Vertraglichkeit mit der BRD auflösen möchte, um mit diesem Konzern handelsrechtlich nicht mehr verbunden zu sein, erlischt damit nicht automatisch meine Vereinbarung mit dem Landkreis.

Da es aber von der BRD gewünscht ist, beides aneinander zu koppeln, wird bei der Rückgabe des Führerscheins eine Verzichterklärung vorgelegt, mit der ich ausdrücklich und unwiderruflich auf die Erlaubnis verzichte, ein Auto auf öffentlichen Straßen zu bewegen.

So wird meine Absicht umgedreht. Plötzlich unterschreibe ich, daß ich hauptsächlich auf ein Recht gegenüber dem Landkreis verzichten möchte und so nebenbei meinen Führerschein mit weggebe. Hier zeigt sich, daß das Recht, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu bewegen, nicht am Führerschein hängt, sondern an der Fahrerlaubnis. Deshalb heißt der Vorwurf an Peter auch nicht "Fahren ohne Führerschein" sondern "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Dies ist an den Haaren herbeigezogen?

Die BRD könnte es sich viel einfacher machen: Sie gibt die Fahrerlaubnis in Verbindung mit dem Führerschein heraus. In der Erteilung der Fahrerlaubnis schreibt sie: Wir erteilen hiermit die Fahrerlaubnis. Als Ausweis dieser Erlaubnis ist der Führerschein beim Bewegen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen ständig mitzuführen.

So einfach wäre das. Und richtig: Es wird schon einen Grund dafür geben, warum das getrennt ist. Und hier hören die meisten Menschen auf zu fragen …

Jetzt wird es ja auch kompliziert. Es geht um die Geschichte des Rechts, den Weg vom Naturrecht über das deutsche Staatsrecht zum Handelsrecht und seine Auswirkungen auf das, was wir tun können und was mit uns getan werden kann. Das zu erklären, sprengt hier den Rahmen.

Vielleicht ahnt Ihr aber nun, weshalb Peter bestrebt ist, ein Vertragsverhältnis mit der BRD zu lösen, ohne auf seine damit eben nicht verbundenen Rechte zu verzichten.

Die Revisionserklärung bezieht sich genau auf diese Thematik.

Dazu kommt, daß

  • ein Anwalt Peters Sicht bestätigt hat, daß er mit der Auflösung des BRD-Vertrages (Rückgabe des Führerscheins) nicht automatisch seine Fahrerlaubnis des Landkreises verliert
  • das Verwaltungsgericht ausgeführt hatte, daß ohne das Vorliegen einer eindeutigen Verzichtserklärung die Ablieferung des Führerscheins allein nicht zum Erlöschen der Fahrerlaubnis führe
  • ein Richter des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sich in seinem Beschluß zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ebenfalls nicht darauf festlegt, daß Peters Fahrerlaubnis erloschen sei.

Die genaueren Hintergründe dazu findet Ihr im hier veröffentlichten Teil der Revisionsbegründung im Abschnitt "Verbotsirrtum“. Verbotsirrtum bedeutet, daß der Handelnde irrtümlich davon ausgeht, daß seine Handlung nicht widerrechtlich ist. Sollte es also wider Erwarten tatsächlich verboten gewesen sein, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu bewegen, konnte das für Peter auch aufgrund der oben aufgezählten Punkte nicht ersichtlich sein.



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