Serie: Der VAG-Prozeß ... Was im Protokollband fehlt!
Während eines Gerichtsprozesses werden in der Regel alle eingereichten Anträge und Dokumente im Protokollband vermerkt. Vor allem vorgebrachte Beweise werden dort festgehalten.
Vor wenigen Wochen erst ist der Protokollband bei Peter angekommen. Eigentlich hat jeder Angeklagte ein Recht darauf, diesen einzusehen, um z. B. bei einer Revision darauf konkret bezugnehmen zu können. Nun war es aber sehr umständlich für Peter, diesen Band zu erhalten, er traf erst nach wiederholtem Bitten und überschrittenen Fristen bei ihm ein.
Zudem fehlt in dem Exemplar, das Peter vorliegt, einige Dokumente: Eine Einlassung, in der es um die Zeugenbefragung einer ehemaligen NDGK-Mitarbeiterin geht. Was sich aus der Schilderung dieser Einlassung ergibt, liefert Beweise dafür, daß Peter unschuldig ist. Zusätzlich fehlen noch zwei weitere Dokumente, die die Staatlichkeit des KRDs erklären, diese sind ebenfalls von essentieller Bedeutung für den Sachverhalt, über den verhandelt wurde.
Alle drei Dokumente sind sehr spannend zu lesen - ihr könnt sie weiter unten als Pdf herunterladen.
Es ist noch unklar, warum eben diese Dokumente im Protokollband fehlen. Ein Rechtsanwalt teilte uns mit, daß er es schon mehrfach erlebt hat, daß Protokollbände von anderen Gerichtsverfahren unvollständig waren.
Dadurch, daß der Protokollband unvollständig ist, verzögert sich das ganze Verfahren zusätzlich. Wir berichten Euch, sobald wir mehr wissen.
Auch die Revision wird im Rahmen dieser Artikel-Serie veröffentlicht werden, sobald Peter sie fertig verfassen kann.
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