Serie: Wahrhaftige Berichterstattung ... MDR.DE vom 03.05.2018
An dieser Stelle fördern wir ab sofort die wahrhaftige Berichterstattung, indem wir Artikel über Peter und das Königreich Deutschland kritisch beleuchten und Falschmeldungen richtigstellen. Das soll zum einen bewirken, daß Ihr noch aufmerksamer und bewußter Berichte in Presse und anderen Medien lest, zum anderen wirken wir damit der Rufschädigung entgegen, die falsch recherchierte oder absichtlich denunzierende Artikel beabsichtigen.
MDR.DE schreibt am 03. Mai 2018 in seinem Artikel „Rechtskräftig verurteilt: „König von Deutschland“ muss ins Gefängnis“:
Bereits mehrfach angeklagt
Erst vor knapp einem Monat hatte das Landgericht Halle einen Untersuchungshaftbefehl in einem anderen Verfahren gegen Fitzek aufgehoben. Damit kam der 52-Jährige vorerst wieder auf freien Fuß. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof einer Revision Fitzeks in diesem Fall stattgegeben. Er war vom Landgericht Halle wegen unerlaubter Bankgeschäfte und Untreue in besonders schwerem Fall zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Das Urteil vom Landgericht (LG) Halle wurde mit Beschluß vom BGH vom 24. April 2018 in Gänze und mit allen Urteilsgründen aufgehoben.
Das Urteil und den Beschluß findet Ihr unten im Download.
Dieses Verfahren muss nun am Landgericht Halle neu verhandelt werden. Nach Meinung der Karlsruher Richter gibt es unter anderem im Zusammenhang mit den Bankgeschäften noch Aufklärungsbedarf.
Diesen gibt es aber nur, weil es das Landgericht „versäumt“ hatte, die schon getätigten und den Angeklagten entlastenden Ermittlungen in das Urteil aufzunehmen, oder der Bundesgerichtshof schon getätigte Ermittlungen, die im Landgerichts-Urteil zu finden sind, ignoriert. So muß man keinen Freispruch tätigen und kann so tun, als ob noch Unklarheiten bestehen würden und noch nachermittelt werden müsse.
Fitzek soll zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bankgeschäfte betrieben haben. Mehr als 500 Menschen legten Geld bei Fitzek an. Insgesamt sollen 2,4 Millionen Euro zusammengekommen sein. Davon hatte Fitzek laut BGH-Urteil ...
Falsch! Das war das LG-Urteil.
...etwa 1,3 Millionen Euro abgehoben, ohne dass klar ist, wo das Geld geblieben ist.
Falsch! Auf Seite 68 des LG-Urteils ist nachzulesen:
Auf Seite 72, 5. Absatz 5 ist nachzulesen:
Rund 350.000 Euro hat er wieder zurückgezahlt.
Falsch! Peter hat von den vom Konto abgehobenen 1,347.500 Euro wieder 350.000 Euro auf das gleiche Konto eingezahlt. Zurückgezahlt an Kapitalüberlasser hat Peter von den 2,4 Mio. € laut den Feststellungen des Landgerichts, Seite 32, die Summe von 938.204,84 Euro.
Fitzek und sein Königreich
Fitzek ist dem Umfeld der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen.
Hoppla. Nicht daß diese Zuordnung erstaunlich wäre, wir erleben sie täglich. Die Beteuerung, wir würden uns nicht als Reichsbürger, der Reichsbürgerbewegung oder dem Umfeld der Reichsbürgerbewegung (es wird schon immer ausufernder) zugehörig empfinden, stößt auf taube Ohren. Dieses Schicksal teilen wir wohl mit allen, die in in jüngerer Zeit in diese Kategorie eingeordnet werden. Wir sind schon vielen begegnet, die ähnlichen Zuordnungen ausgesetzt sind und ebenfalls voller Erstaunen wahrnehmen, was seit neuestem Ihre Ideologie sein soll.
Es fällt hier etwas anderes auf: Als der Artikel am Nachmittag des 3. Mai 2018 erschien, war von Reichsbürgerbewegung keine Rede. Um 19.43 Uhr wurde der Artikel aber nachträglich von MDR.DE verändert. Irgendwer dort hatte sich die Mühe gemacht, diesen einen Satz noch unterzubringen. Wozu?
Mit den Kapitalüberlassungen, um die es in dem Artikel vornehmlich geht, hat das sachlich nichts zu tun. Hier legen die Journalisten augenscheinlich Wert auf Stimmungsmache in eine gewollte Richtung. Fast könnte man sich fragen, ob es eine Vorgabe von höherer Stelle an MDR.DE gibt, in jedem seiner Artikel über Peter in Zusammenhang mit dem Begriff Reichsbürger zu berichten. Hier kann und sollte sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Wir erwähnen das hier, um aufzuzeigen, mit welcher Mühe hier Meinung gebildet wird. Nacharbeit eines erschienen Artikels - das gab es zu Druckpressezeiten gar nicht. Und für eine Richtigstellung wäre der Zusatz dann doch zu nichtig ...
Der 52-Jährige hatte 2012 auf einem ehemaligen Klinikgelände bei Wittenberg sein eigenes Königreich ausgerufen und sich selbst zum Herrscher des Reichs erklärt.
Sehr geschickt. Hier wird auf die häufig benutze Formel "selbsternannter König" abgestellt, ohne sie direkt zu erwähnen. Daß Peter nicht König ist und sich nie selbst zum König gekrönt hatte, weiß jeder, der sich die Mühe macht, die originale und unverfälschte Version der Staatsgründungszeremonie anzusehen.
Er stand bereits mehrfach vor Gericht. Das Gelände wurde 2017 über einen Insolvenzverwalter für mehr als 600.000 Euro verkauft und inzwischen zwangsgeräumt.
Das ist wieder nur die halbe Wahrheit: Die Zwangsräumung war illegal, das wird hier unter den Tisch fallen gelassen. Das Urteil über die Illegalität der Räumung vom 16.11.2017 wurde rechtsgültig, nachdem der Kläger am 13.03.2018 seine Berufung zurückgezogen hatte.
Weshalb wird das hier nicht erwähnt? "zwangsgeräumt" hinterläßt den Eindruck, als wäre das Gelände illegal bewohnt gewesen. Die Sensation im Artikel für die Leseraufmerksamkeit wäre bei '"zwangsgeräumt" ebenso hoch, wie bei "illegal". Hier wird deutlich, wem der "schwarze Peter" zugeschoben werden soll.
Zur wahrhaftigen Berichterstattung gehört es auch, sich mit seinen Aussagen der Öffentlichkeit zu stellen. Wenn Ihr hier etwas lest, was Ihr als unwahr erkennt, belegt dies und teilt es uns mit. Wir sind nicht an Meinungsmache interessiert, sondern daran, den Dingen auf den Grund zu gehen!
Bleibt aufmerksam und glaubt nicht alles, was in den Medien geschrieben wird ...
Königreich Deutschland - für wahrhaftige Berichterstattung!
Du willst aktiv werden, dann klick hier:
Hier kannst Du unsere Vision stärken durch die kostenfreie Staatszugehörigkeit!
Hier findest Du alles rund ums Mitmachen!
Hier kannst Du für dich durch Spenden an den Projekten und den Gerichtsverfahren beteiligen.
Hier erfährst Du mehr zu der Möglichkeit eine Firma in unserer Gemeinwohlwirtschaft zu gründen.
Hier erfährst Du mehr über unsere Vision der freien Gemeinden der Zukunft.