Urteil LG Dessau-Roßlau
Am gestrigen Tag fand das Gerichtsverfahren in Dessau-Roßlau nach rund sieben Stunden einen Abschluss.
Zu Anfang trug Peter seinen Beweisantrag und seine Einlassung vor und die Beweisaufnahme wurde geschlossen. Es folgte das Plädoyer der Staatsanwältin und das des Verteidigers. Zwischen Peters letztem Wort und der Urteilsverkündung lag eine halbe Stunde: Für 30 Minuten zog sich das Gericht zur Beratung zurück, anschließend wurde das Urteil bekanntgegeben. Es lautet: 2 Jahre und 6 Monate Haftstrafe ohne Bewährung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Peter in Revision gehen wird.
Peters Bestreben, Menschen eine Möglichkeit anzubieten, ihre Gesundheit eigenverantwortlich zu fördern und zu erhalten wurde folgendermaßen beurteilt:
Es sei anzunehmen, die Mitglieder von NeuDeutschland hätten nicht gewußt, daß es sich bei der Absicherung durch die NeuDeutsche Gesundheitskasse um eine alternative Absicherung gehandelt habe, bei der kein Rechtsanspruch auf Erstattung aller in Anspruch genommener Leistungen bestehe. Die bei den Mitgliedern hervorgerufene Hoffnung auf Erstattung sei mit einem bestehenden Rechtsanspruchs gleichzusetzen. Damit falle die Tätigkeit der NDGK unter das Versicherungsaufsichtsgesetz. Und selbstverständlich gebe es Geschädigte, auch wenn niemand eine Anzeige erstattet habe. Der Schaden belaufe sich auf mehrere 100.000 Euro.
Peters Intention, den Führerschein als ungewünschtes Vertragsverhältnis aufzulösen, ohne auf die Erlaubnis des Führens eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu verzichten, wurde wie folgt bewertet:
Die Führerscheinstelle entschied ohne Rücksprache mit Peter eigenmächtig, daß er eben doch die Absicht hatte, mit dem Führerschein auch die Fahrerlaubnis abzugeben. Seine anderslautende Erklärung, die er gemeinsam mit dem Führerschein abgegeben habe, sei nicht zu berücksichtigen. Die Richterin bemerkte dazu noch, es sei ja verständlich, daß Peter es später unbequem gefunden habe, ständig Ärger mit der Polizei zu bekommen und er habe deshalb den Vorgang am liebsten wieder rückgängig machen wollen.
Zuletzt wurde ohne ausreichende Beweislage beschlossen, der paraguayische Führerschein von Peter sei eine Totalfälschung. Grundlage für diese Unterstellung ist das Gutachten eines Sachverständigen, der anhand von wenigen teils gefälschten, teils echten Exemplaren aus dem Archiv des Landeskriminalamtes seine Einschätzung abgab, Peters vorgezeigter Führerschein gehöre wohl eher zu den gefälschten Exemplaren. Daß jede Gemeinde in Paraguay den Führerschein unterschiedlich gestalten darf, wurde nicht berücksichtigt und die eigentlich logische Handlung, die entsprechende Führerscheinstelle zu kontaktieren und nachzufragen, ob ein rechtmäßiger Führerschein für Peter ausgestellt worden sei oder ob man ein gültiges Muster vorlegen könne, wurde nicht mal in Erwägung gezogen.
Insgesamt erweckte die Urteilsverkündung den Anschein, als habe das Urteil schon im Vorfeld festgestanden, ohne Berücksichtigung oder Prüfung der am selben Tag vorgebrachten Beweise. Das engagierte und fundierte Plädoyer von Peters Verteidiger war dort ebenso wenig abgebildet wie das von Peter Geschilderte.
Was genau sich an diesem letzten Prozeßtag im Landgericht Dessau-Roßlau abgespielt hat, erfahrt Ihr in den nächsten Tagen in unserem angeschlossenen Blog. Des Weiteren folgt ein Artikel, der das Urteil ausführlich darstellt und zudem eine Zusammenfassung des gesamten Verfahrens beinhaltet.
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