Ziehen wir wieder in Apollensdorf ein?
Nichts geschieht ohne Grund. Nachdem die BaFin in Ihre Schranken verwiesen wurde und uns sicher nicht mehr räumen wird, fragen wir uns momentan, ob wir am Montag eventuell erneut einer Hundertschaft von Polizisten gegenüberstehen, die uns den Weg nach Apollensdorf ebnen.
Ganz von vorne:
Als der Abwickler der BaFin 2012 mit dem Ausverkauf des Königreiches Deutschland beauftragt wurde, veräußerte er unsere Reinsdorfer Liegenschaft an Ivo Blozik, einen Unternehmer aus Dessau. Das laut Einheitswertbescheid des Finanzamtes ca. 800.000 Euro wertige Grundstück (an dem willkürlich festgelegten Wert werden die Steuern bemessen), das auf dem freien Markt gerade für ca. 300.000 Euro gehandelt wird, ging für schlappe 25.000 Euro an den neuen Eigentümer. So wollte man angeblich die Gelder der mutmaßlichen Anleger zur Rückzahlung generieren.
Kurze Zeit später verkaufte Ivo Blozik 10% der Fläche, eine einzelne, kleinere Wiese, die zu seinem Reinsdorfer Neuerwerb dazugehört hatte, für 23.700 Euro weiter. Für ihn hat der sonderbare Einkauf also bereits kaum noch etwas gekostet.
Seit dem Eigentümerwechsel 2015, der schon damals illegal war, da ja gar keine unrechtmäßigen Bankgeschäfte bestanden hatten – wie der Bundesgerichtshof inzwischen auch offiziell bestätigt hat -, bemüht sich der Bekannte des Abwicklers Oppermann Ivo Blozik darum, unser Areal in Reinsdorf freizuräumen. Er möchte das Gelände möglichst profitbringend verkaufen, was mit uns und den Strukturen des Königreiches Deutschland darauf nicht möglich ist. Bisher scheiterten seine Räumungsklagen an den gültigen, auf 25 – 30 Jahre befristeten Mietverträgen, die den Bewohnern und der Königreich Deutschland Stiftung das Verbleiben garantieren.
Vor kurzem allerdings schien Ivo Blozik mit der Richterin Walter gemeinsame Sache zu machen. Wieder wird versucht selbst BRD-rechtswidrig unsere Strukturen zu zerstören.
Befürchtet man zuviel Gemeinwohl?
Der § 940 (1) ZPO ...
§ 940 a
Räumung von Wohnraum:
(1) Die Räumung von Wohnraum darf durch einstweilige Verfügung nur wegen verbotener Eigenmacht oder bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben angeordnet werden.
... schützt Mieter vor der Willkür von Eigentümern, die das vermietet gekaufte Objekt leerräumen möchten, um es profitbringend weiterzuveräußern. Dennoch verlangte die Richterin in ihrem Räumungsklageurteil, daß Mieter durch einstweilige Verfügung bis zum 15. Oktober 2018 mit Dringlichkeit das Gelände in Reinsdorf zu verlassen haben.
Um diese Dringlichkeit durchzusetzen, müßte allerdings Ivo Blozig eine Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000 Euro hinterlegen, damit die Prozeßkosten auch dann gedeckt sind, falls er das Verfahren im Nachhinein verliert.
Dieses Geld möchte er wohl lieber nicht in den Sand setzen, denn er hat bei der Richterin beantragt, diese Sicherheitsleistung am liebsten auf Null herabzusetzen.
Eine Nachfrage durch unsere Anwältin bei der Richterin, wie sie auf diesen Herabsetzungsantrag reagieren werde, ergab, daß diese in vollem Bewußtsein den Wohnraum-Schutzparagraphen 940 a ZPO ignorieren wollte, und eine Herabsetzung der Sicherheitsleistung in Erwägung zieht. Daraufhin hat unsere Anwältin gegen sie einen Befangenheitsantrag gestellt. Eine bestätigte offensichtliche Parteinahme der Richterin würde dazu führen, daß sie ausgetauscht würde und ein neuer Richter die Beurteilung der Situation vornähme.
Einen großen Vorteil hat das im Kern ungerechte Verfahren für uns:
Wir führen aktuell ein Verfahren zur Rückgabe des illegal geräumten Geländes in Apollensdorf. Der aktuelle Eigentümer, die Park Residenz GmbH (ein 1:1 Ableger der Wittenberger Gemüse GmbH) will von der Wohnraumnutzung und Vermietung des zwangsgeräumten Geländes nichts gewußt haben und das, obwohl ja nahezu alle Beteiligten bis hin zum niederländischen Königshaus Post von uns erhalten haben. Bis rechtlich wirksam klargestellt ist, daß die Kenntnis bestand und wir dort mit richterlichem Bescheid in unsere Räume zurückkehren können, würde auf „normalem“ Wege eventuell viele Monate vergehen.
Droht jedoch den geräumten Untermietern aus Apollensdorf der neue Wohnraum in Reinsdorf im Eilverfahren entzogen zu werden, besteht die Möglichkeit, auch in Apollensdorf den unrechtmäßig entzogenen Wohnraum per Eilverfahren diesen „Wohnungslosen“ wieder zugänglich zu machen!
Wie auch immer in diesem Verfahren entschieden wird – im Moment sieht es so aus, als sei jede mögliche Entscheidung der öffentlichen Anerkennung unserer Besitzansprüche (oder Klärung unserer Eigentums- und Besitzverhältnisse) förderlich und die ganze Angelegenheit ist ja für uns noch nicht an ihr positives Ende gelangt.
Bevor das nicht erreicht ist, werden wir nicht aufhören!
Die Gemüse GmbH kann dann ja gern mit Uns Mietverträge schließen, die für beide Seiten eine faire Lösung darstellen.
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