Erlaubnispflichtige Versicherungsgeschäfte? (27.06.2017)
Am 27.06.2017 wurde am Landgericht Dessau-Roßlau die Verhandlung mit Peter in zweiter Instanz fortgeführt. Nach dem ersten Urteil des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau hatte Peter Sprungrevision beantragt. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine höhere Strafe gefordert und ist in Berufung gegangen.
Das Verfahren hat zwei Anklagepunkte gegen Peter zum Gegenstand: Betreiben unerlaubter, aufsichtspflichtiger Versicherungsgeschäfte zum einen und zum anderen Urkundenfälschung/ Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Am zweiten Verhandlungstag wurde erneut der Vorwurf gegen Peter beleuchtet, er habe ein Versicherungsgeschäft betrieben, das unter die Zuständigkeit der BaFin (Bundestanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) falle.
Als Zeugen wurden hierzu die Mitarbeiter der BaFin, Herr Mitschke und Herr Gohr, sowie eine Mitarbeiterin der NeuDeutschen Gesundheitskasse (NDGK) angehört.
Die Vertreter der BaFin erklärten, woran sie erlaubnispflichtige Versicherungsgeschäfte erkennen würden. Herr Gohr sagte aus, Peter habe sich bei der Vertragsgestaltung der NDGK nicht viel Mühe gegeben, wohingegen Herr Mitschke sich zu erinnern meinte, Peter habe nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
Die Mitarbeiterin der NDGK betonte, sie und Peter seien stets darum bemüht gewesen, eine Einigung mit der BaFin zu finden, es habe Rücksprache stattgefunden.
Peter stellte klar, daß seine Handlungsmotivation der Wunsch nach einem pharmalobbyfreien Gesundheitswesen war. Er habe eine alternative Absicherung im Krankheitsfall für verantwortungsbewusste, gesundheitsorientierte Menschen schaffen wollen.
Weitere Veröffentlichungen mit ausführlicher Berichterstattung folgen in den nächsten Tagen.
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