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Nach Peters Freilassung am 08.02.2019 fordert er nun die BaFin auf, zu Unrecht verhängte und überflüssig gewordene Zwangsgelder in Höhe von ca. 900.000 Euro zurückzunehmen.
Am 16. Oktober 2018 ging bei uns eine Antwort des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auf die Einreichung der Verfassungsbeschwerde ein, in dem Peter gefragt wird, ob er denn die Verfassungsbeschwerde aufrecht erhalten wolle …