Peter unschuldig in U-Haft - die große Artikelserie!

1. Woran wir einen Rechtsstaat erkennen!

In einem Rechtsstaat hat jeder ein Recht auf ein faires Verfahren vor einem oder mehreren unabhängigen Richtern. Zudem gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Die Beweislast der „Schuld“, bzw. Hinweise auf eine solche oder auf eine eventuelle Verantwortung als auch entlastende Tatsachen, sind pflichtgemäß von der „Staatsanwaltschaft“ vorzubringen, genauso wie der oder die Richter/innen für beide Seiten zu ermitteln hat/ haben. Im Zweifel ist für den Angeschuldigten zu entscheiden.

Zusammengefaßt gelten also folgende Prinzipien:

  1. Faires Verfahren
  2. Unabhängigkeit der Richter
  3. Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils
  4. Richter und Staatsanwaltschaft haben die Aufgabe der Beweislast. Sie müssen die Schuld im Sinne der Anklagepunkte beweisen.
  5. Richter und Staatsanwälte haben auch entlastende Umstände zu ermitteln und sind der Neutralität verpflichtet.
  6. Bei Zweifeln an der „Schuld-Frage“ ist der Angeklagte freizusprechen.

 

Betrachten wir nun einmal (im Verlauf der Artikelserie) die bisherige Verfahrensführung im Strafverfahren gegen Peter I., vom Gericht noch als Bürgerlicher angeklagt unter dem Namen „Peter Fitzek“. Ob die Bundesrepublik als ein Rechtsstaat angesehen werden kann oder ob sie sich bereits mehr oder weniger weit von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernt hat, sollte jeder für sich selbst bewerten.

Wenn Du jedoch die Meinung vertrittst, daß das Agieren der BRD-Organe mit rechtsstaatlichen Prinzipien nichts mehr zu tun hat, dann kann die Konsequenz nur sein, sich von diesem System abzukehren und eine weitere Mitarbeit solange auszusetzen, bis Zustände hergestellt sind, die mit oben genannten Prinzipien wieder übereinstimmen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Systemwechsel zu mehr Freiheit und Gerechtigkeit. Wenn diese Übereinstimmung von Recht und Ist-Zustand nicht zu erkennen ist, dann sollte jeder Recht-schaffende Mensch unverzüglich am Aufbau eines neuen Systems einer menschlichen Gemeinschaft arbeiten. Fehlt diese Mitarbeit bei einer Erneuerung, wird das Falsche und Kranke weiter mit Kraft und Mitteln versorgt und weitet sich aus. Es ist, als ob man den Krebs im Körper weiter nähren würde, damit er sich ausweiten und den (Sozial-) Körper zerstören solle.

Kann das vernünftig sein?

Wir werden im weiteren Verlauf die Unrechtmäßigkeiten im Verfahren mit Peter darstellen und Euch zeigen wie wir gemeinsam Peter befreien können!


2. Die haltlose Anklageschrift!

Nun zu den Einzelheiten der haltlosen und dürftigen Anklageschrift:

Datiert auf den 19.05.2016 verfaßte die „Staatsanwältin“ Voß von der „Staatsanwaltschaft“ Dessau eine Anklageschrift, in der Peter vorgeworfen wird,

Wie sehen Peter und wir, die mit ihm tätig sind, die Gegebenheiten?

Wir tätigen keine Bankgeschäfte;

Wir sind nicht gewerblich tätig;

Wir haben den Willen der Mitglieder und Kapitalüberlasser ausgeführt, um das Gemeinwohl zu fördern;

Die Gelder sind in Kaufobjekte und Unternehmungen geflossen. Das bestätigen Dokumente und Zeugen;

Peter erarbeitet das Geld für seinen Eigenbedarf selbst und gibt davon noch den größten Teil an die Gemeinschaft und die Projekte ab; 

Es gibt keinen Vermögensverlust. Das Vermögen steckt in den Projekten, Immobilien und Sachwerten.

Artikel: "Wo ist das Geld geblieben?"

Die haltlose Anklage herunterladen:

Aus rechtlichen Gründen mussten wir Teile der Anklageschrift leider "schwärzen".

3. Der absurde Haftbefehl!

Aufgrund der Anklage erstellte das Landgericht Halle in Gestalt der Richter/innen Mertens, Geyer und Bortfeldt einen Haftbefehl datiert auf den 07.06.2016.

Am 08.06.2016 wurde Peter auf offener Straße festgenommen und dem Gericht vorgeführt. Bei diesem Termin wurde ihm der Haftbefehl vorgelesen und danach die Anklageschrift übergeben. Er wurde darauf hingewiesen, daß diese inhaltlich dem Haftbefehl in etwa entsprechen würde. Später stellte sich für Peter aber heraus, daß diese umfangreicher und detaillierter war als behauptet. Bei der Befragung beantwortete Peter Fragen zu den unterstellten „Bankgeschäften“ und auch zum Verbleib des Geldes. Das Protokoll dieser Befragung vom 08.06.2016 erhielt er dann in der Haftanstalt. Es enthält zahlreiche Fehler:

  • Peter gab nicht an, die Polizei in Wittenberg angerufen zu haben, sondern die Polizisten in Dessau haben ihm einen Anhörungsbogen gesandt.
  • Er gab nicht an, daß die Kapitalüberlassungsverträge von der Bundesbank entworfen worden sind, sondern, daß sie von ihm in Abstimmung mit Mitarbeitern der Bundesbank entworfen worden sind.
  • Peter sagte auch nicht: „Es sei doch auch egal, wie man einen Verein nenne.“ Er sagte „eine Vereinigung“.

 

Am 10.06.2016 erhielt Peter dahingehend einen Beschluß der Richter/innen des Landgerichtes Halle, daß sein Haftbefehl aufrecht erhalten wird. Man hielt ihn für dringend tatverdächtig und außerdem unterstellte man ihm Fluchtgefahr, um weiter an seiner Inhaftierung festhalten zu können. Die Richter zweifelten jedoch schon daran, ob es sich um Bankgeschäfte handeln könne, zumindest aber wollte man an den Untreuevorwürfen festhalten.

Den ganzen Beschluss kannst Du unten herunterladen.


Als Grund für Peters weitere Inhaftierung schrieb die Richterin in dem vorliegenden Beschluss unter anderem, daß man sich nicht vorstellen könne, daß zur Bezahlung von Rechnungen nur Bargeld verwendet worden sei. Auch zweifelte man an einer „ordnungsgemäßen Buchführung“, dies reiche als Indiz für eine Zweckentfremdung.

Eine Fluchtgefahr begründete die Richterin mit angeblichen Auslandskontakten (...die aber fast jeder Mensch hat, der einmal zum Urlaub im Ausland war.) und der angeblichen Nichtanerkennung der Bundesrepublik und dem fehlenden Respekt vor ihren Organen.

Nochmal zusammengefasst:

  • Eine angeblich "nicht ordnungsmäßige Buchführung" in Verbindung mit der Barbezahlung von Rechnungen reichen scheinbar aus um eine Zweckentfremdung der Gelder zu behaupten.
  • Völlig normale Kontakte von Peter zu Menschen im Ausland werden als fadenscheinige Begründung für eine angebliche Fluchtgefahr genutzt.

 

Zum Thema "nicht ordnungsgemäße Buchhaltung" gäbe es noch zu sagen, daß die BaFin bei ihrer ersten Razzia die gesamten Buchführungsunterlagen mitgenommen hat und nun behauptete diese wären "außer Kontrolle" geraten.
Was bedeutet: Sie haben die Unterlagen verloren...
Mit diesen Unterlagen könnte viel leichter nachgewiesen werden was mit den Geldern passiert ist.
Was für ein Zufall...

Hier den Haftbefehl & den Haftprüfungsbeschluss herunterladen:

Aus rechtlichen Gründen mussten wir Teile des Haftbefehls leider "schwärzen".

4. Die Schreiben des Anwalts!

Am 13.06.2016 beantragte der Rechtsanwalt Kehl, der von Martin Schulz als Verteidiger erwählt wurde, in seinem Schreiben einen Haftprüfungstermin, um den Haftbefehl aufzuheben oder ihn zumindest außer Vollzug zu setzen. Die Begründung trifft die Tatsachen, stellt sie ja die Situation dar, wie sie tatsächlich ist. Die Richter/innen interessierten diese Fakten wenig. Sie erfanden einfach neue Gründe für Tatverdacht und Fluchtgefahr.

Am 16.06.2016 wurde Peter noch einmal darüber informiert, daß seine Post als Beweismittel (Link folgt) kopiert oder zumindest gelesen wird.

Am 19.06.2016 fügte der Rechtsanwalt Peter Kehl seinem Schreiben vom 13.06.2016 Ergänzungen hinzu. Darin kamen nun zu den Zweifeln am Vorliegen einer Fluchtgefahr auch erhebliche Zweifel am dringenden Tatverdacht hinsichtlich der Untreue zum Ausdruck.

Auszug aus dem Schreiben des Anwaltes:

Ferner wurden die Unterlassungen der Staatsanwaltschaft gerügt, die keinen einzigen Beweis für die Untreuebehauptung liefert. Es könne kein Vermögensverlust bestehen, da der Verbleib der Gelder klar sei und es auch keinen Anzeigenerstatter gebe, der sich „geschädigt“ sehe. Es seien keine Quittungen bei der Staatsanwaltschaft gesichtet oder Zeugen befragt worden. Im Schreiben des Rechtsanwaltes wurde zudem klargestellt, wie die Gelder verwendet wurden und wo sie investiert wurden.

Weiterführender Artikel: "Wo ist das Geld geblieben?"

Weiterführender Artikel: "Wo sind die Beweise?"

Durch den Zeitdruck schlichen sich im Schreiben von Peters damaligen Anwalt Herrn Kehl „kleine“ Fehler ein. So wurden beim Aufführen der Investitionen aus einem Grundstück von 10.000 qm² eine Grundstücksgröße von nur 1.000 qm². Aus 2013 wurde 2012. Aber ganz klar wurde, daß die allermeisten Zahlungen bar getätigt wurden und die Gelder in Grundstücke und Objekte investiert worden sind. Somit schied der dringende Tatverdacht aus, daß das Geld in der Tasche des Angeschuldigten gelandet sei.
Aber Juristen sind ja erfinderisch, wenn's darum geht, jemanden in den Mühlen der Justiz zu versenken und in Haft zu halten.


5. Die erfundene Kapitalveruntreuung & der Trick mit der Buchhaltung

Wie so oft in der Vergangenheit wussten sich die kriminellen Teile innerhalb der BRD-Strukturen nicht anders zu helfen als ihre (oftmals unwissenden) Handlanger für fragwürdige Aktionen zu benutzen. Dies taten sie, indem sie erfundene Vorwürfe konstruierten und illegale Täuschungsmanöver als "Grundlage" ihrer zerstörerischen Handlungen gegen das Königreich Deutschland verwendeten. Im vorliegenden Fall zeigt sich dies unteranderem auch im Beschluß vom 23.06.2016.

An dem aus unserer Sicht seit Jahren absurden Vorwurf der "unerlaubten Bankgeschäfte" konnte man nicht mehr festhalten. Es offenbarte sich damit die Absurdität der BaFin und ihrer Vorwürfe. Seit Jahren hat diese Peter mit Vorwürfen und Millionen an Zwangsgeldern versucht unter Druck zu setzen und jetzt stellt sich Stück für Stück heraus, daß Peter niemals etwas unrechtes getan hat.

So wie wir immer gesagt haben...


Es wurde folgendes festgestellt:

„Mit Bankgeschäften hatte das, was der Angeklagte in seiner Kooperationskasse betrieben hat, auch nicht in Ansätzen etwas zu tun.“

Zitat aus dem Haftprüfungsbeschluss vom 23.06.2016 (S.10 1. Abs.1), Landgericht Halle



Man wollte jedoch immer noch in 27 Fällen „gewerbsmäßige Veruntreuung“ erkennen und unterstellte eine Vermögensgefährdung der „Anleger“-Gelder. Zum einen wollten die Richter nicht die Werthaltigkeit der Investitionen erkennen, zum anderen zauberten sie auch noch die Behauptung aus dem Hut, daß es schon ausreiche, eine „unordentliche Buchführung“ zu haben, was das Vermögen der „Anleger“ gefährden würde.

Zudem unterstellten sie den Anlegern, daß diese ja den Kapitalerhalt und die Einlage in stabile Sachwerte gewünscht hätten - selbstverständlich ohne auch nur einen der „Anleger“ zu befragen oder befragt zu haben. Zudem unterstellten sie fehlerhaft, daß Peter sogar selbst behauptet habe, daß sich die „Anleger“ wegen der Zypernkrise an ihn gewendet hätten. Damals hatten die Banken auf Zypern den Kontoinhabern einfach mal 70% der Guthaben entschädigungslos gestrichen. Peter hatte aber ausgesagt, daß er deshalb die Gelder vom Postbankkonto abgehoben habe, damit mit den Geldern der Kapitalüberlasser nicht ähnliches wie in Zypern geschehe. So wurden Aussagen einfach umgedeutet und so neue Tatverdachtsmomente erfunden.

Da das aber alles allein „zu dünn“ erschien, führte man wieder die angeblich fehlende Buchhaltung an. Daß diese aber von der BaFin und von der ohne Durchsuchungsbeschluß anwesenden Steuerfahndung am 25.04.2013 entwendet wurde, dazu wird nichts ausgesagt! Was alles gestohlen worden ist, das läßt sich nicht mehr sagen, schließlich sind ja die „Beschlagnahmelisten“ der Razzia „außer Kontrolle geraten“, sprich „verloren gegangen“. Damit verlangt man nun von Peter, daß er seine Unschuld mit den Unterlagen beweisen soll, die eine Räuberbande ihm am 25.04.2013 ( erste Razzia) ohne Durchsuchungsbeschluß und Befugnis entwendet hat und die dann auch noch durch selbige verloren gegangen sind. Das alles ist aber auch aktenkundig.

Ist das ein Rechtsstaat?

Das Sicherungsprotokoll vom 25.04.2013 ist derzeit nicht verfügbar, da die entsprechenden Akten bei der BaFin außer Kontrolle geraten sind (Bd. III Bl. 180 d. A.)

Zitat aus der Anklageschrift vom 02.06.2016 (S.8 ganz unten), Landgericht Halle



Auch wird wieder ohne vorherige Befragung behauptet, daß der Angeschuldigte die Raten ja hätte vollständig bezahlen können, habe er doch genügend Geld abgehoben - 1,3 Millionen Euro. Daß Peter aber wieder 250.000 Euro eingezahlt hatte, das will das Gericht wohl nicht hören und auch nicht aus den Belegen zur Kenntnis nehmen. Auch, daß der Zeuge Jaschke bestätigte, daß Peter Geld in seine Kasse zurücklegte, um Gelder an die Gemeinschaftsmitglieder für deren Lebensunterhalt auszahlen zu können, wollen die Richter weiter ignorieren. Wie sollte man sonst wohl auch die Befürchtung einer hohen Haftstrafe konstruieren und daraus wiederum die Fluchtgefahr herleiten können. Es wurde nochmals zum Besten gegeben, daß die ausgezahlten Gelder an die Gemeinschaftsmitglieder ja keine Investition in stabile Sachwerte sei (Letzter Absatz, Punkt 2 (b) im Beschluß vom 23.06.2016).

Die Richter wissen wohl nicht, daß Sachwerte durch der Hände Arbeit von Menschen geschaffen werden. Vielleicht liegt es ja daran, daß durch die Arbeit der Richter keine Sachwerte geschaffen, sondern hauptsächlich vernichtet werden. Fluchtgefahr wollte man wohl noch mit dem fehlenden Respekt vor der Bundesrepublik Deutschland begründen und der fadenscheinigen Behauptung, daß sich Peter einem öffentlichen Prozeß entziehen wolle. Das steht jedoch Behauptungen einiger Systemunterstützer der BRD entgegen, die sogar von den „Gerichtsfestspielen des Königs“ reden. Als ob sich Peter einem Prozeß entziehen will! Man will wohl nur seine Verteidigungsfähigkeit herabsetzen oder mal wieder einen Anwalt unter Druck setzen, der ihn dann verraten solle? Das wäre ja nicht das erste Mal.


6. Die Verletzung der Pressefreiheit!

Am 23.06.2016 wurde beschlossen, daß Peter keinen Besuch von der Presse empfangen dürfe. Man untersagte den Bild-Reportern den Besuch mit der Begründung, daß es keine persönliche Bindung zu Peter gebe. Natürlich hat man weder Peter noch den Reporter Thilo Scholtyseck dazu befragt. Wie üblich unterstellt man einfach, was einem grade in den Kram paßt, und nimmt dann die eigene Behauptung der selbst fabrizierten Tatsachen als Grundlage für einen richterlichen Beschluß zur Einschränkung der Freiheitsrechte von Peter oder auch der Beschneidung der Pressefreiheit. Daß sich beide seit Jahren gut kennen, will niemand bei Gericht wissen.

Thilo äußerte einmal über Peter,

[...] ich habe noch nie jemand anderen kennengelernt, der sich so engagiert und selbstlos für andere Menschen einsetzt […]“

Thilo Scholtysek, BildZeitung

Hat das Gericht etwa Angst, daß durch die Berichterstattung der Medien ihr kriminelles Handeln ans Licht kommen könnte und sie ihre peinliche "Show" nicht weiterführen können?

Wie kann es sein, daß die Pressefreiheit faktisch außer Kraft gesetzt wird?
Wie kann es sein, daß Peter kein gerechtes Verfahren erhält?
Wie kann es sein, daß keiner seiner Freunde ihn besuchen darf?
Wie kann es sein, daß versucht wird, Peter um seine Verhandlungsfähigkeit zu bringen?

Ist es wieder soweit, daß politisch unbequeme Menschen unter fadenscheinigsten und unsinnigen Behauptungen eingesperrt werden können und niemand etwas tut?

DU kannst etwas tun!

Am 20. Oktober startet die Hauptverhandlung am Landgericht Halle - DU kannst vor Ort sein und zeigen, daß es Menschen gibt, die dem Gericht auf die Finger schauen!

Wo? Landgericht Halle, Raum 90, Hansering 13, 06108 Halle (Saale)
Wann? 20.10.2016 um 9:00 Uhr

Wir freuen uns auf Dich!


7. Justiz und BaFin versuchen Gemeinwohlwirtschaft zu torpedieren

Überall können wir die großen Probleme des aktuellen Finanz- und Wirtschaftssystems erkennen und sehen die gravierenden Folgen für Menschen, Tiere und die Natur. Umgreifende Armut, Tierquälerei und Umweltverschmutzung sind nur drei der vielen Symptome, die jeden Tag mehr an ihrer Schwere zunehmen.
Ganz viele Menschen haben davon genug, sehnen sich nach einer anderen, gerechteren Welt, in der wieder nach natürlichen Prinzipien wie den Schöpfungsgesetzen gehandelt werden kann. Im derzeitigen System ist ein ethisches Verhalten in vielen Bereichen überhaupt nicht möglich, denn der eigene wirtschaftliche Erfolg bedeutet immer, daß im gleichen Maße jemand in finanzielle Probleme kommen muß. Denn 100 € Guthaben bei Mensch A sind immer gleich 100 € Schulden bei Mensch B.

Ist das gerecht?
Kann so eine friedliche Welt entstehen?

Nein, und unter anderem deshalb gibt es unsere Bewegung - denn die Menschen des Königreiches Deutschland möchten nicht mehr zusehen, wie Unrecht geschieht, sondern schließen sich zusammen und bauen in Freude und Freiwilligkeit einfach eine bessere Welt auf!

Hier kannst Du Teil von uns werden!

Zu Beginn der Interaktion mit der BaFin hielt sich diese noch an ihre eigenen Merkblätter und stellte z.B. richtig fest, daß die Kooperationskasse keine Bankgeschäfte tätigt. Wir arbeiteten weiter, wurden größer und größer und auf einmal änderte die BaFin ihre "Meinung" und behauptete (bis heute) fälschlicherweise, daß es jetzt auf einmal doch Bankgeschäfte seien...
Wir wurden scheinbar zu einer wirklichen Alternative zu ihrem System des Unrechtes, denn alle (illegalen) Razzien, Bescheide, Briefe und weitere Tätigkeiten waren ab diesem Zeitpunkt nur noch darauf ausgerichtet, Peter und uns von unserer Tätigkeit abzuhalten. Auf das Einhalten der eigenen Gesetze und Bestimmungen wurde fortan nicht mehr geachtet.
Die Aussage, daß Menschen angeblich geschützt werden sollen, ist derart absurd, daß sich jeder klar denkende Mensch, der sich unsere Gemeinwohl fördernden Projekte ansieht und vielleicht auch finanzielle, materielle Mittel oder seine Fähigkeiten eingebracht hat, an den Kopf greifen muß.

Die Wahrheit sieht folgendermaßen aus:

Wir bauen ein zinsfreies, verschuldungsfreies Finanzsystem auf.
Wir haben eine Alternative zum Pharmalobby kontrollierten "Gesundheits"-System entwickelt.
Wir bauen gerade ein Muster für zukünftige Schulen und Hochschule auf.
Wir haben einen Weg gefunden, wie die Gemeinden wieder autark und souverän werden können.

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In der Haftanstalt erhielt Peter ein Schreiben von der BaFin, das an Ganzheitliche Wege e.V. gerichtet war, obwohl er gar nicht Vorstand dieses Vereins ist. Dieses Schreiben wurde sogleich als „Beweismittel“ beschlagnahmt. Über diese eigenartigen Wege wollte die BaFin wohl dem Gericht mitteilen, wie wichtig es ist, gegen Peter hart vorzugehen.

„Durch die Verfahrensverzögerung würden im konkreten Fall erhebliche Gefahren, sowie irreparable Schäden der Integrität des Finanzsystems heraufbeschworen [...]“

Widerspruchsbescheid BaFin

Das schrieb die BaFin auf Seite 50 ihres 58-seitigen Schreibens. (Weiter unten findest Du das Zitat im größeren Kontext) Man befürchtete wohl das Aufkommen einer Bewegung, die das Gemeinwohl vor die Profitinteressen des Großkapitals stellen könnte. Man fürchtet sich wohl vor einer Gemeinwohlwirtschaft, wie sie das Königreich Deutschland umsetzen will. Man möchte die Sklaverei so lange erhalten wie möglich - koste es, was es wolle. Wen interessieren da schon irgendwelche „Menschenrechte“ oder gar die Umwelt.

Zudem treibt das die Absurdität der politischen Verfolgung von Peter nur noch auf die Spitze - zeigt es doch die wahren Handlungsgründe der BaFin, welche als verlängerter Arm der "Hoch"-Finanz angesehen werden kann und deren Willen durchzusetzen hat, wird sie doch zu über 80 % von den Banken selbst finanziert.


Hier das volle Zitat aus dem Schreiben der BaFin.

Die ganzen Jahre war Peter immer für uns da und hat mit und für uns die Vision eines Gemeinwohlstaates vorangebracht!
Jetzt können wir für ihn da sein!

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Dieser Artikel ist Teil eines größeren Artikels, welcher Schritt für Schritt erweitert wird und den Du HIER findest!

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"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt"