Die Räte

Das Königreich Deutschland ist eine neue Staatsform. Es vereint die Formen einer direkten aufsteigenden Demokratie in der Organisationsform einer Räterepublik mit einer konstitutionellen Wahlmonarchie.


Stadt- und Gemeinderäte

Wenn sich in einer Stadt oder Gemeinde genügend Menschen gefunden haben, die das gemeinschaftliche Zusammenleben gemäß der Ordnung der Verfassung des Königreiches Deutschland neu organisieren wollen, dann können und wollen wir diese Region auf vielfältige Weise unterstützen. Ziel ist es, selbstverwaltete regionale Strukturen freier Menschen aufzubauen.

Dabei können Sie unsere gemeinwohlfördernden Systeme, wie unser Gesundheitswesen, unser Rentensystem, unser zinsfreies Geldsystem usw., nutzen. Lernen Sie, sich freizumachen von den überholten, Sie immer weiter einengenden Systemstrukturen – schaffen Sie wieder echte Selbstbestimmung in Ihrer Gemeinde oder Stadt!


Regionalräte

Wenn sich genügend freie Städte und Gemeinden gebildet haben, ist es an der Zeit, die Regionalräte zu bilden. Sie setzen sich aus den direkt gewählten Bürgermeistern der Städte und Gemeinden zusammen und organisieren alle regionalen öffentlichen Aufgaben.


Bezirksräte

Wenn sich die Regionen organisiert haben und es die öffentlichen Aufgaben erfordern, können sich die Bezirksräte bilden. Sie setzen sich aus den Regionalratspräsidenten zusammen, die dem Stand der Deme angehören.


Staatsrat

Aus den Bezirksratspäsidenten setzt sich der Staatsrat zusammen. Aus ihm werden die Minister ernannt, welche die einzelnen Ministerien leiten. Bevor der Staatsrat gebildet wird, übernehmen der Oberste Souverän und die von ihm ernannten Bevollmächtigten treuhänderisch diese Aufgaben.