Richtigstellung der "Lügenpresse"!

 

Immer wieder werden von der "Lügenpresse" Unwahrheiten, Halbwahrheiten und negative Propaganda über uns verbreitet. Wir nehmen uns ab und zu diese "Artikel" vor und zeigen ganz klar und eindeutig auf, wie diese Medien arbeiten. Sie lügen nicht nur dreist, sie verschweigen Fakten und deuten Sachverhalte einfach um!

Die Mainstreammedien sind bekanntlich nicht da, um die Wahrheit neutral zu beleuchten, sondern sie sind Wirtschaftsunternehmen, die immer auch dem Interesse der Besitzer dienen.
Ob diese ein Interesse an zinsfreien Banken, neuer Bildung und echten Gemeinwohlstrukturen haben?

Wohl kaum!

Das neuste Beispiel ist eine Pressemitteilung der DPA, die unter anderem von t-online.de aufgegriffen wurde.

Hier kommst Du zum Originalartikel

 

Richtigstellung:

1. Das OVG hatte lediglich darüber zu befinden gehabt, ob eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtsmittels, welches das VG Halle verwehrte, zulässig ist. Das OVG hat mit seiner Ablehnung also nur dafür gesorgt, daß sich ein weiteres und höheres Gericht überhaupt mit der Sachfrage beschäftigten kann. Hier wird die Garantie des Grundgesetzes und auch der Menschenrechtskonvention auf ein faires Verfahren und Rechtliches Gehör verwehrt!

2. Die Pressemitteilung schreibt, daß Wir Unseren „Führerschein“ endgültig los seien. Wir haben nichts dagegen, Unseren BRD-Führerschein endgültig los zu sein. Wir haben ja noch einen anderen Führerschein.

 

Weiterhin ist in der Pressmitteilung fehlerhaft zu lesen:

Peter Fitzek habe rechtskräftig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet, als er sie im September 2012 bei der zuständigen Behörde zurückgab.

Wir haben dort nicht Unsere Fahrerlaubnis zurückgegeben, sondern explizit lediglich den gültigen und nicht entzogenen Führerschein zurückgegeben und erklärt, daß Wir auf die Fahrerlaubnis NICHT verzichten wollen. Wir haben ausdrücklich erklärt, daß Wir lediglich das Dokument abgeben und NICHT auf das Führen eines Kraftfahrzeuges verzichten wollen. Ausdrücklich hat der Fachbereichsleiter zu dem Zeitpunkt gesagt, daß er den nicht entzogenen Führerschein dann zurücksenden müsse.

Die Pressemitteilung unterscheidet nicht richtig Führerschein und Fahrerlaubnis!

Das OVG bestätigte auch nicht die Entscheidung des VG Halle, sondern lehnte lediglich ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VG Halle ab. Das OVG prüfte selbst NICHT erneut die Sach- und Rechtslage, wie das ein Berufungsgericht üblicherweise tut. Auch hier zeigt sich die Verweigerung des rechtlichen Gehörs.

Auch beim Führerschein war es so: Seine gültige Fahrerlaubnis gab er im Landratsamt zurück und bastelte sich seine eigene Genehmigung

Auch dies ist wieder nicht ganz korrekt. Wir gaben unseren Führerschein und nicht Unsere Fahrerlaubnis ab. Wir „bastelten“ Uns auch keine eigene Genehmigung, sondern schufen mithilfe der Handlungsaufforderung des Art. 1, 2, 9 und 23 GG subsidiär einen eigenen Nachweis der innehabenden Genehmigung, da wir mit der Mafiaorganisation „Bundesrepublik“ nichts zu tun haben wollen.

Weiterhin ist das Folgende sehr mysteriös:

Am 19. 11. fragte der Bildzeitungsreporter Tilo Scholtysek beim OVG an und am 20.11 erging die Ablehnung der Beschwerde. Bis heute haben Wir noch keine Nachricht darüber erhalten. Erst durch die nun erst heute veröffentlichte Pressemitteilung erfuhren Wir von der Ablehnung der Beschwerde und der Rechtsfolgen! Auch Unser Anwalt hat Uns bis heute keine Nachricht dazu gegeben. Wohl weil er als Unser Bevollmächtigter selbst noch keine Mitteilung erhielt? Was wird hier gespielt? Mit Rechtsstaatlichkeit hat das gar nichts mehr zu tun.

Wir prüfen nun die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.


Wieder einmal zeigt sich, der Lügenpresse darf in Bezug auf das Königreich Deutschland kein Wort geglaubt werden!

Sie sind lediglich angetreten um über uns Lügen und negative Propaganda zu verbreiten.

Sie dienen dem Mammon, wir dienen dem Licht!



"Edel sei der Mensch, hilfreich und gut"